Für die Impfsaison 2025/26 steht die Prävention schwerer Atemwegsinfektionen bei vulnerablen Patient:innen im Vordergrund. In den EU-Ländern zirkuliert SARS-CoV-2 weiterhin breit, die Belastung der Krankenhäuser ist aber insgesamt niedrig; RSV und Influenza liegen derzeit noch auf sehr niedrigem Niveau.1 Das spricht für eine proaktive Planung der Auffrischungen vor dem saisonalen Anstieg im Herbst. Im Folgenden werden die wichtigsten aktuellen Empfehlungen für RSV, Influenza und COVID-19 unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen im Impfplan Österreich 2025/20262 zusammengefasst.
In Österreich wird die COVID-19-Impfung kostenfrei angeboten, sie ist für Kinder ab dem 6. Lebensmonat, Jugendliche und Erwachsene möglich. Wie das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) in einer entsprechenden Aussendung an die österreichische Ärzteschaft betont, wird die Auffrischungsimpfung allen Personen ab dem 12. Lebensjahr empfohlen, die das Risiko eines möglichen schweren Krankheitsverlaufes reduzieren möchten. Dies betrifft bevorzugt Personen mit „spezieller Indikation“, also einem erhöhten Ausgangsrisiko für einen schweren Verlauf. Dazu zählen u. a. Personen ab dem 60. Lebensjahr, Schwangere, chronisch Kranke, Krebspatient:innen sowie immunsupprimierte bzw. adipöse Personen. Begründet wird die Empfehlung mit der stets deutlich erhöhten Aktivität von SARS-CoV-2 in den vergangenen Herbst-/Wintersaisonen3 mit entsprechend erhöhtem Risiko für Hospitalisierungen bei Risikopersonen.4 Es konnte zudem gezeigt werden, dass Auffrischungsimpfungen das Risiko für eine symptomatische Infektion um 40–50 % reduzieren.5–7 Neue Variantenimpfstoffe, gerichtet gegen LP.8.1, können bereits im e-Impfshop der Bundesbeschaffung GbmH (BBG) abgerufen werden.
Auch die Influenza-Impfstoffe sind ab 1. September 2025 im e-Impfshop bestellbar. Die Impfung erfolgt idealerweise Mitte Oktober bzw. im November. Auf Basis einer Empfehlung der WHO sind in der Saison 2025/2026 alle Influenza-Impfstoffe trivalent mit einer repräsentativen Variante von A/H1N1, A/H3N2 sowie der B/Victoria-Linie. Der Yamagata-Stamm kommt weltweit nicht mehr vor. Laut aktuellem Impfplan für die Saison 2025/20262 ist die Impfung ab dem vollendeten 6. Lebensmonat empfohlen und steht im Öffentlichen Impfprogramm (ÖIP) zur Verfügung. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr und für Kinder mit Kontraindikationen für den Lebendimpfstoff ist ein inaktivierter Impfstoff verfügbar. Zwischen dem 2. und dem 18. Lebensjahr kann eine intranasale Lebendvakzine zur Anwendung kommen. Die Influenza-Impfung wird vor allem bei Personen über 60 Jahre, bei chronisch Kranken, Menschen mit Adipositas, immunsupprimierten Personen sowie für Personal im Gesundheitsbereich und in der Altenpflege empfohlen.
Erkrankungen, die durch das respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ausgelöst werden, treten saisonal gehäuft in den Herbst- und Wintermonaten auf. Die RSV-Saison, die in der Regel von Oktober bis März des Folgejahres verläuft, erreicht meist im Jänner und Feber ihren saisonalen Höhepunkt. RSV stellt eine signifikante Ursache für Morbidität und Mortalität bei Kindern dar und gerät verstärkt als Auslöser von Atemwegserkrankungen bei Erwachsenen in den Fokus. Vor allem bei älteren Personen und Vorliegen von Komorbiditäten, wie chronischen Lungen- oder Herzerkrankungen, kann eine RSV-Infektion zu Hospitalisierung führen.8
RSV – Kinder. Derzeit ist für Kinder kein RSV-Impfstoff zur aktiven Immunisierung zugelassen. Es kann jedoch eine passive Immunisierung mit monoklonalen Antikörpern erfolgen. In der ersten RSV-Saison des Kindes (erstes Lebensjahr) wird durch eine einmalige Gabe des Antikörpers Nirsevimab zwischen Oktober und März ein Schutz aufgebaut. In Zulassungsstudien hat das Mittel etwa bei Neugeborenen und späten Frühgeborenen nach einmaliger Anwendung eine Risikoreduktion von 62,1 % bei hospitalisierungspflichtigen RSV-assoziierten Erkrankungen der unteren Atemwege gezeigt.9 Für Risikokinder, die während ihrer zweiten Saison weiterhin anfällig für eine schwere RSV-Erkrankung sind, wird Nirsevimab ebenfalls empfohlen. Laut Aussendung des BMASGPK sind bereits ausreichende Mengen des Mittels in Österreich verfügbar und können seit 1. September 2025 über den e-Impfshop der BBG über die gewohnten Kanäle des kostenfreien Kinderimpfprogramms bestellt werden.
RSV – Erwachsene. Für die aktive Immunisierung bei Erwachsenen stehen ein adjuvantierter Subunit-Impfstoff (Zulassung allgemein ab 60 Jahren und ab 50–59 Jahren bei erhöhtem Erkrankungsrisiko), ein bivalenter (A/B) Subunit-Impfstoff nicht adjuvantiert (Zulassung ab 18 Jahren sowie bei Schwangeren in der 24.–36. SSW) und ein mRNA-basierter Impfstoff (Zulassung ab 60 Jahren) zur Verfügung. Im aktuellen Impfplan Österreich wird die Impfung allgemein ab dem vollendeten 60. Lebensjahr empfohlen, wobei vor allem Personen ab dem 75. Lebensjahr ein erhöhtes Erkrankungsrisiko aufweisen. Darüber hinaus kann auch bereits ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eine RSV-Impfung erwogen werden, wenn Risikofaktoren, wie schwere Herz- oder Atemwegserkrankungen, onkologische Erkrankungen, andere schwere Grunderkrankungen, Immundefekte oder Adipositas vorliegen, sowie bei Personen, die bereits ein- oder mehrmals schwer an RSV erkrankt waren.2
Kommt es bereits vor der Auffrischung oder trotz Impfung zu einer Infektion, können zur Linderung der Symptome folgende Arzneien eingesetzt werden:
1 Rabady S (Hrsg), Erkältungskrankheiten beim Erwachsenen, EbM-Guidelines: Evidenzbasierte Medizin für Klinik & Praxis (Online-Version). Wien: Verlagshaus der Ärzte; Zugriff Okt. 2025