Die Medizin im Wandel

Liebe Leserin, lieber Leser,

dass sich die Medizin verändert, ist grundsätzlich eine triviale Feststellung. Es ist aber ein Veränderungsprozess, der von einer Vielzahl von Faktoren abhängt: beispielsweise vom wissenschaftlichen Kenntnisstand, von der Verfügbarkeit jener, die diese Kenntnisse auch anwenden können (medizinisches Personal), von der Finanzierung, nicht zuletzt auch von den Interessen der Wirtschaft bzw. des Marktes, den Moralvorstellungen einer Gesellschaft und den aktuellen politischen Bedingungen, aber auch davon – und das nicht zuletzt –, wie Dinge „schon immer“ gehandhabt wurden.

Der Wandel in der Medizin kann sich enorm schnell vollziehen, wie augenblicklich im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus. Die Erkenntnisse zu COVID-19 überschlagen sich; gesichertes Wissen wächst allerdings nur langsam. Die Medizin und vor allem die Politik können momentan nur reagieren – dabei passieren zwangsläufig Fehler. Stetigen Wandel abzubilden ist also schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

Entsprechend anspruchsvoll ist es daher auch festzulegen, was in der Facharztausbildung erlernt werden soll. Das Wissen wird umfangreicher, die Ausbildungszeit gleichzeitig aber nicht länger. Was soll bleiben, was dazukommen und was darf wegfallen? Bei der Erstellung der Ausbildungsordnung 2015 musste man sich an den damaligen Anforderungen orientieren mit dem Ergebnis, dass etwa für gewisse Untersuchungen hohe Fallzahlen vorgeschrieben sind, obwohl diese Untersuchungen mittlerweile in hohem Maße an klinischer Relevanz verloren haben, wie Univ.-Prof. Dr. Herbert Watzke im Interview erläutert. Dennoch spricht er im Zusammenhang mit der Ausbildungsordnung 2015 – speziell im Hinblick auf die Innere Medizin – insgesamt von einem „riesigen Schritt nach vorne“.

Die Auswirkungen der „neuen“ Ausbildungsordnung, die am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist und die Ausbildung doch deutlich verändert hat, werden nun langsam spürbar, nachdem die Facharztausbildung mindestens sechs Jahre dauert.

Im Bereich der Allgemeinmedizin hat sich im Vergleich dazu weniger getan. Die nächste Änderung betrifft die Lehrpraxisdauer: Diese soll ab 1. Juni 2022 von derzeit 6 auf 9 Monate und ab 1. Juni 2027 auf 12 Monate erhöht werden. Aber auch diese Ausbildungsordnung gilt nur bis zur nächsten Novelle …

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!

Ihr