Chancen vergeben?!

In Österreich beläuft sich das öffentliche Ausschreibungsvolumen auf zirka elf Prozent des BIP und mehr als 35 Milliarden Euro. Die Zahlen machen deutlich, dass die öffentliche Beschaffung einen wichtigen Hebel bietet, um wirtschaftspolitische Ziele zu erreichen. Dennoch stellt sich die öffentliche Vergabe in Österreich im europäischen Vergleich als wenig innovationsfördernd dar. Die Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) im Auftrag von FEEI und FMTI zeigt deutlich, dass die öffentliche Hand diese Chance nicht ausreichend in lokale Wertschöpfung umsetzt und den Spielraum in Bestbieterverfahren zu selten nützt.

Österreich im Mittelfeld

Verglichen mit Europa machen Länder wie Frankreich, Großbritannien und Niederlande am häufigsten vom Bestbieterprinzip Gebrauch. Österreich liegt mit Finnland, Schweden, Deutschland und Italien im Mittelfeld. Am wenigsten häufig ist die Bestbietervergabe in Slowenien oder Polen. Um das österreichische Vergabewesen zu verbessern und die Anwendung des Bestbieterprinzips zu stärken, fordern der FEEI und der FMTI wirtschaftspolitische Maßnahmen, wie die gesetzliche Verankerung der Verwendung von mindestens zwei preisfremden Kriterien und einer Mindestgewichtung von preisfremden Kriterien. Darüber hinaus wird eine für alle Vergabeverfahren verpflichtende Eignungsprüfung der Bieter anhand von Ratingzahlen verlangt. Damit Auftraggeber und Beschaffer preisfremde Kriterien sachgemäß bewerten können, sollen Kataloge mit Qualitätskriterien erstellt werden, die es beschaffenden Stellen erleichtern, geeignete und sinnvolle Vergabekriterien neben den Preiskriterien auszuwählen. Wesentlich für eine vermehrte Anwendung des Bestbieterprinzips ist aus Sicht der Verbände auch die Schulung der Entscheidungsträger in den ausschreibenden Stellen in fachlicher und technischer Kompetenz.

Studiendesign
Die Vergabeprinzipien Best- und Billigstbieterprinzip werden in der ­WIFO-Studie miteinander verglichen. Vorzüge und Nachteile werden auf ­Basis theoretischer Ergebnisse und verfügbarer statistischer ­Evidenz für ausgewählte europäische Länder diskutiert. Untersucht wurden Vergaben im Oberschwellenbereich, das heißt, Vergaben von Gütern und Dienstleistungen über einem Wert von 162.000 Euro sowie von Baudienstleistungen über einem Wert von 6,2 Millionen Euro.