Liebe Leserinnen und Leser!

Medizinprodukte sind für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unverzichtbar und stehen für Fortschritt, Innovation und Zukunftsfähigkeit – nicht nur in fordernden Zeiten. Damit verbunden ist der Umstand, dass viele Entwicklungen durch das enge Zusammenspiel von Anwendern und Herstellern entstanden sind und auch weiterhin entstehen. Diese Zusammenarbeit setzt intensive Kommunikation voraus, die – wie in vielen anderen Branchen – in der Pandemiezeit eine besondere Herausforderung war. Online-Angebote haben vieles möglich gemacht, aber bei Weitem nicht alles. Das haptische „Erleben“ von Produkten bleibt aus, wenn man sich nur via Bildschirm austauscht. Was das für die Kongressveranstalter, die Anwender und die Hersteller bedeutet, lesen Sie in dieser Ausgabe auf den Seiten 18 und 19.

Einen weiteren Schwerpunkt der Ausgabe bilden die EU-Verordnungen über Medizinprodukte (kurz MDR) und über In-vitro Diagnostika (kurz IVDR) und deren aktuelle nationale Umsetzung. Wesentlicher Aspekt im Sinne der heimischen Standortsicherung spielt dabei der nach wie vor im Laufen befindliche Prozess einer österreichischen Benannten Stelle. Wir fordern die zuständigen Behörden auf österreichischer sowie auf EU-Ebene auf, zügig zu einem Abschluss zu kommen, denn wir benötigen jede Ressource bei der Bewältigung der erforderlichen (Re-)Zertifizierungen bestehender oder neuer Medizinprodukte. Die vielfältigen Aspekte der Regelungen zeigen vor allem eines: Nicht nur die Betriebe der Medizinprodukte-Branche sind gefordert, sondern das gesamte Gesundheitssystem!

Außerdem freuen wir uns, Ihnen den fünften AUSTROMED-Podcast vorstellen zu dürfen! AUSTROMED-Präsident Gerald Gschlössl spricht mit dem Wiener Standortanwalt Dr. Alexander Biach über den Gesundheitsstandort Österreich. Einfach QR-Code scannen oder auf den gängigen Streaming-Plattformen Spotify und Apple Podcasts laden. Mit einem Klick auf „Abonnieren“ verpassen Sie keine der zukünftigen Folgen!