EU-Kampagne nimmt sich digitalisierter Arbeitswelt an

Die Auswirkungen neuer digitaler Technologien auf die Arbeit insgesamt sowie einzelne Arbeitsplätze sind vielfältig. Sie können die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unterstützen, aber auch vor neue Herausforderungen stellen.

Die EU-OSHA-Kampagne „Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung“, die von 2023 bis 2025 läuft, will daher das Bewusstsein für Chancen und Risiken in Zusammenhang mit dem Einsatz digitaler Technologien bei der Arbeit schärfen. Neue Gefahren sollen frühzeitig erkannt und geeignete Präventionsmaßnahmen gesetzt werden. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung, die in Kooperation von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und der AUVA durchgeführt wurde, haben Experten:Expertinnen die Möglichkeiten der Digitalisierung identifiziert und Verbesserungen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit diskutiert.

Wettbewerb für praktische Lösungen

Im Mittelpunkt der Kampagne stehen fünf Schwerpunkte: mobiles und hybrides Arbeiten, intelligente digitale Systeme, Arbeit auf digitalen Plattformen, die Automatisierung von Aufgaben sowie das Personalmanagement mithilfe künstlicher Intelligenz. Parallel zur Kampagne startet ein EU-weiter Wettbewerb für gute praktische Lösungen. Alle EU-Betritts- und Kandidatenländer sowie europäische Sozial- und Medienpartner sind aufgefordert, in ihrem Land für eine Umsetzung der fünf Themenbereiche zu sorgen. „Gemeinsames Ziel ist die Erweiterung von Wissen zur Digitalisierung, der Informationsaustausch über Landesgrenzen hinweg und die Aufklärung über Chancen und Risiken. Kernelement bildet die Kampagnenwebseite mit einer Sammlung umfassender Unterlagen, wie Filme, Fallstudien, Rechtsvorschriften oder Folder und Broschüren. „Es gibt viele Ängste und Verunsicherung. Wir können das Thema jetzt zwei Jahre lang gut bearbeiten“, weiß Mag.a Martina Häckel-Bucher von der Abteilung Internationaler technischer Arbeitsschutz im BMAW. Auch Mag. Roland Pichler, Generaldirektor-Stellvertreter der AUVA, betont: „Gesundheitliche Risiken in der Belegschaft führen rasch auch dazu, dass die Produktivität der Betriebe sinkt. Daher braucht es laufende Analysen und Bedarfserhebungen. Die Kampagne wird uns in der Kommunikation bestens unterstützen.“

Forschung trifft Praxis

Dr. Sascha Wischniewski von der deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat in elf Fallbeispielen Anwendungsgebiete von fortschrittlicher Robotik und smarter Informations- und Kommunikationstechnologie untersucht und bringt es auf den Punkt: „Sie unterstützen körperliche und kognitive Aufgaben gleichermaßen.“ Dazu zählen im Gesundheitswesen beispielsweise das Handling von gefährlichen Chemikalien bei der Zytostatikazubreitung, aber auch die Fehlervermeidung bei der Medikamentenausgabe. Auch die körperliche Belastung von Arzt:Ärztin und Pflegepersonal kann durch den Einsatz fortschrittlicher Robotik und smarter Informations- und Kommunikationstechnologie reduziert werden, so etwa bei der Manipulation von Patienten:Patientinnen im Zuge von MRT-Untersuchungen.

Bei all den Vorteilen haben Menschen dennoch Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Daher gilt es, bei allen Projekten die Mitarbeitenden frühzeitig einzubinden und Schulungen anzubieten. Der Aufbau klarer und direkter Kommunikation während des Wandels und die Berücksichtigung von Arbeitsschutz-und Gesundheitsaspekten von Anfang an sind wichtige Erfolgsfaktoren, damit bei aller Digitalisierung der Faktor „Menschen“ nicht auf der Strecke bleibt.


Webseite der EU-OSHA Kampagne:

Wettbewerb für gute praktische Lösungen – jetzt teilnehmen!

  • Einreichung von Beispielen innovativer und wirksamer Managementpraktiken zur Prävention von Risiken im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Zusammenhang mit der Einführung digitaler Technologien am Arbeitsplatz
  • In den Beiträgen sollte klar beschrieben werden, wie gute Maßnahmen praktisch am Arbeitsplatz umgesetzt wurden und was damit erreicht wurde
  • Download Teilnahmeformular: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/
  • Einreichfrist: 16. September 2024