Urogynäkologie in der Praxis – Eine einfache Frage zur Harninkontinenz

Das Problem, das die Frau hat, wird von ihr als Belästigung, aber nicht als kurierbare Erkrankung wahrgenommen. Dass in weiterer Folge die Beläs – tigung schleichend zu einem medizinischen und oft auch sozialen Problem führen kann, wird zu diesem Zeitpunkt nicht erkannt.

Traditionelle gynäkologische Domäne: Als betreuende FrauenärztInnen sehe ich uns dazu verpflichtet, uns dieses Problems anzunehmen, gehört es doch traditionsgemäß in den gynäkologischen Bereich. Auch wird von den betroffenen Frauen erwartet, dass wir hier Lösungskompetenz besitzen.
Durch das Ansprechen der Harninkontinenz muss ein Prob – lembewusstsein geschaffen werden. Anamnese, gynäkolo – gische Untersuchung, Ultraschall-Restharnbestimmung, Harn- Infektions diagnostik, Palpation nach dem PERFect- Schema sind die ersten Schritte. Weiters muss eine Miktionstabelle und eine Fragebogen zur genaueren Differenzierung der Störung besprochen werden.
Aufgrund der Ergebnisse wird bei der Kontrolluntersuchung ein Therapieschema entworfen, das auch eine qualitativ hochwertige konservative Beckenbodengymnastik beinhaltet. Bei nicht zufrieden stellender konservativer Therapie müssen weitere Schritte auch bis zur Operation folgen.

Auch Pflichtversicherung in die Pflicht nehmen: Die einfache Frage nach Inkontinenzbeschwerden hat sicherlich zeitaufwändige Maßnahmen zur Folge.
Für mich scheint klar, dass hier für niedergelassene FrauenärztInnen die Möglichkeit einer Betreuung dieser Patientinnen gegeben ist und dieses Thema verstärkt angesprochen werden könnte. Weiters wird mit zunehmendem Alter der Patientinnen dieses Problem auch zunehmen, das heißt, die Patientinnenzahl wird steigen.
Solange die Sozialversicherung das Gesamtpaket, inklusive Beckenbodengymnastik durch speziell ausgebildete PhysiotherapeutInnen, nicht honoriert, werden Teile daraus privat über den kassenfreien Raum verrechnet werden. Zu wünschen wäre aber – auch schon aus sozialen Gründen den Patientinnen gegenüber – eine Übernahme der Kosten durch die Pflichtversicherung. Auch bei dieser muss noch das Bewusstsein geschaffen werden, dass hier eine wichtige Aufgabe und Verpflichtung der Sozialversicherung zukommt.