Sozialversicherungsreform − Finanzierung aus (m)einem Topf

Die Eckpunkte entsprechen dem Regierungsbeschluss vom Mai 2018: 21 Träger werden auf 5 reduziert, der Hauptverband zu einem Dachverband und viele der Funktionäre werden eingespart.
Wie geplant, werden 9 Gebietskrankenkassen (sowie weitere Betriebskrankenkassen) zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert. Die ÖGK schließt einen österreichweiten Gesamtvertrag für die Ärztehonorare ab. Bis 2021 sollen in weiterer Folge alle Leistungen harmonisiert werden.
Bauern-KK und SVA kommen in der neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) zusammen, dritter Sozialversicherungsträger wird die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB). Die Pensionsversicherungsanstalt (PV) bleibt erhalten, ebenso die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und gänzlich unberührt die Krankenfürsorgeanstalten. Die Landesstellen mit nicht näher definierten Kompetenzen für lokale, regionale Besonderheiten bleiben grundsätzlich erhalten.

Eine Milliarde Sparvolumen darf bezweifelt werden: Die Bundesregierung bewirbt ihre Strukturreform vor allem mit der Reduktion der Kassenfunktionäre, statt mehr als 2.000 sollen es künftig nur noch rund 480 sein. Die Zahl der Verwaltungsgremien schrumpft von 90 auf 50, die der Generaldirektoren von 21 auf fünf.
Finanziell erwartet man durch den Umbau bis 2023 Einsparungen im Ausmaß von einer Mrd. Euro (200 Mio. Euro 2021, 300 Mio. Euro 2022, 500 Mio. Euro 2023), die in den niedergelassenen Bereich (mehr Kassenärzte) fließen soll. Die anfallenden Kosten für die Schaffung der neuen Strukturen wurden bisher nicht beziffert. Von nahezu allen Experten und Ökonomen sowie jüngst auch vom Rechnungshof wird die Höhe des Einsparungspotentials bezweifelt.
Nach der Behandlung im Parlament ist die Beschlussfassung im National- und Bundesrat noch in diesem Jahr geplant, damit das Gesetz per 1. Jänner 2019 in Kraft treten kann. Mit 1. April 2019 sollen dann Übergangsgremien zur Vorbereitung des Fusionsprozesses eingesetzt werden. Ab 1. Jänner 2020 soll die neue Kassenstruktur gültig sein.

Warum Reform? Bleibt es bei einer Strukturreform oder kommt einmal die veritable Gesundheitsreform? Hinter der geplanten Strukturreform steckt aber mehr als nur Leistungsharmonisierung und Einsparung, die den Versicherten zugute kommen soll. Es ist erstmals ein wesentlicher und notwendiger Impuls zur Fortsetzung einer Gesundheitsreform, die eine Finanzierung aus einer Hand anstrebt. Österreich hat ein hochkomplexes, fragmentiertes und zutiefst unübersichtliches System zur Gesundheitsversorgung, eine übergeordnete Stelle für die Koordination und Planung aller Bereiche (Pflege, Rehabilitation, ambulante und stationäre Versorgung sowie Maßnahmen der Prophylaxe) fehlt weitgehend.

Mit kollegialen Grüßen, Dr. Michael Elnekheli

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