Anwendungsempfehlungen für Corona-Impfungen aktualisiert

Das Nationale Impfgremium (NIG) hat seine Anwendungsempfehlungen für Covid-19-Impfungen aktualisiert.

Dreimal geimpfte Personen, die zusätzlich eine Omikron-Infektion (BA.1, BA.2 oder BA.4, BA.5) durchgemacht haben, zeigen eine gute Boosterantwort und Immunität gegen BA.4/BA.515; 16; 17; 18, heißt es. Vor allem die Unter-60-Jährigen können unter solchen Voraussetzungen die Auffrischung vorerst aufschieben. Bis zu sechs Monate nach der Infektion sei durch den Booster für diese Gruppe keine Verbesserung des Immunschutzes zu erwarten „und damit kann die 4. Impfung entsprechend verschoben werden“, so die Experten. Respiratorische Infekte hinterlassen aber keine dauerhafte systemische Immunität. „So benötigen Personen ab fünf Jahren jedenfalls für eine breite und gut ausgeprägte Immunitätslage in Hinblick auf SARS-CoV-2 eine Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen (Schema 2+1), unabhängig von durchgemachten Infektionen“, wird weiterhin betont.

„Eine Impfung trotz durchgemachter Infektion schadet nicht, kann aber bei Unterschreiten des empfohlen Intervalls in der Boosterantwort eingeschränkt sein und in Einzelfällen zu vermehrten Impfreaktionen führen“, wurde festgehalten. Unerkannte asymptomatische bzw. nicht abgeklärte/laborbestätigte leichte Infektionen könnten ignoriert und Impfungen nach dem vorgesehenen Schema durchgeführt werden. Personen mit PCR-bestätigter Infektion vor der 1. oder im Intervall zwischen 1. und 2. Impfung sollten laut diesen Empfehlungen ab ca. vier Wochen nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung geimpft werden.

Für Personen mit PCR-bestätigter Infektion nach zwei oder mehr Impfungen gelte: bei asymptomatischem Verlauf ist nach Schema impfen möglich, ein Aufschub bis zu sechs Monate aber auch, nach symptomatischer Infektion können vor allem die Unter-60-Jährigen bis zu einem halben Jahr zuwarten. Bei Älteren und Risikopersonen – in diesem Fall altersunabhängig – kann die Impfung laut NIG nach Genesung auch vor Erreichen der sechs Monate erfolgen.

Generell sei bei Covid-19 im Impfschema eine gewisse zeitliche Variabilität in Ordnung, Abstände von deutlich weniger als vier Monaten für die 3. und besonders für weitere Impfungen sollten aber vermieden werden. Nach der Grundimmunisierung schwinde bei deutlichem Überziehen der empfohlenen Intervalle zwar der Impfschutz, die Boosterfähigkeit bleibt jedoch erhalten, so das NIG. Generell könne der gleiche oder ein anderer Impfstoff wie bei der Grundimmunisierung verwendet werden. Der Vorzug wird den bivalenten mRNA-Impfstoffen gegeben, weil für sie eine Zulassung als 4. Impfung durch die europäischen Behörden vorliegt. Es können aber auch monovalente Impfstoffe eingesetzt werden, dies dann „off-label“. (APA)

Service: Fachinformation im Detail