Corona: Der neue 5-Stufen-Plan bis zum „Lockdown für Ungeimpfte“

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Die Bundesregierung hat am Freitagabend angesichts der steigenden Neuinfektionszahlen einen Ausbau des „Stufenplans“ zur Eindämmung der Corona-Lage präsentiert.

Die geplanten Corona-Maßnahmen zielen nun auf Ungeimpfte ab und sehen für diese scharfe Einschränkungen bis hin zu einem Lockdown vor – beides allerdings erst bei einer stark steigenden Auslastung der Intensivstations-Kapazitäten.

Das sind die Details der Regelung:

Stufe 1 ist seit 15. September in Kraft, als die Zehn-Prozent-Auslastung an den Intensivstationen mit Covid-19-Patienten erreicht wurde. Die Politik befürchtet angesichts der stark wachsenden Infektionszahlen einen baldigen Anstieg in Richtung Stufe zwei. Überall dort, wo bisher ein einfacher Gesichtsschutz anzulegen war, ist die höherwertige FFP2-Maske zu tragen. Das gilt etwa in Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Trafiken und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Im sonstigen Handel (beispielsweise Kleider- oder Elektrohandel) dürfen Geimpfte und Genesene ohne Maske in die Geschäfte, Ungeimpfte müssen hingegen eine FFP2-Maske anlegen. Schärfere Bestimmungen gelten bereits in Wien und in Salzburg, dort ist im gesamten Handel die FFP2-Maske Pflicht.

Stufe 2 bleibt unverändert: Sieben Tage nach Überschreitung einer Intensivstations-Auslastung von 15 Prozent (300 Betten) gilt in der Nachtgastronomie (und ähnlichen Settings) sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, d.h. nur noch Geimpfte oder Genesene haben Zutritt.

Stufe 3 folgt, wenn es zu einer Auslastung von 20 Prozent (400 Betten) kommt. In Bereichen mit 3G verliert der Antigentest dann in ganz Österreich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit überall nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test. Diese Maßnahme tritt sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft.

Stufe 4 wird bei einer Auslastung von 25 Prozent bzw. 500 belegten ICU-Betten schlagend. Vorgesehen ist dann eine 2G-Regel in allen 3G-Bereichen: Ungeimpften wird damit der Eintritt etwa in Gastronomie, Hotellerie, zu Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Sportveranstaltungen untersagt. Das gilt dann auch bei Vorlage eines negativen Tests – egal ob Antigen oder PCR.

Stufe 5 gilt, wenn die Intensivstations-Auslastung 600 Betten übersteigen (bzw. 30 Prozent). Diese Stufe bringt Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte – den bereits aus früheren Pandemie-Phasen bekannten Lockdown. Damit wäre für all jene, die weder eine Impfung noch einen aufrechten Genesungs-Status vorweisen können, das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Erlaubt ist dann etwa noch die Grundversorgung (wie Einkäufe) oder der Weg zur Arbeit. (red/APA)