Fragen und Antworten für Apotheken und Pharmazeuten

Wie können sich Apothekerinnen und Apotheker selbst und ihre Patienten schützen? Was erleichtert die Arbeit? RELATUS PHARM und die MedMedia-Fachredaktion geben Tipps für die Praxis und Antworten auf wichtige Fragen zum Virus SARS-CoV-2 und die Erkrankung COVID-19.

Warum sind die Maßnahmen jetzt wichtig?

Die Inkubationszeit beträgt in der Regel nach derzeitigem Stand bis zu 14 Tage. Das bedeutet, dass man während diesen Zeitraums zahlreiche andere Menschen anstecken kann – und je mehr Sozialkontakte, desto größer das Risiko für andere. In etwa einem von fünf Fällen kommt es zu einem schwereren Verlauf. Etwa 5% müssen intensivmedizinisch betreut werden. Diese Patienten bekommen unter anderem Atemprobleme oder eine Lungenentzündung. Da bei schwerem Krankheitsverlauf durch eine SARS-CoV-2-Infektion die virale Pneumonie bzw. im schwersten Fall akutes Atemversagen (ARDS) im Vordergrund steht, geht es vor allem um die Kapazitäten, Betroffene zu künstlich zu beatmen.

Die Infektionen folgen einem exponentiellen Wachstum. Je besser es gelingt, die Geschwindigkeit der Ausbreitung zu verringern, desto geringer dürfte der Druck auf das Gesundheitssystem und die Gesellschaft sein. Berechnungen des Complexity Science Hub Vienna (CSH) zufolge könnte aufgrund der Corona-Virus-Erkrankungen die Kapazität der Intensivbetten in österreichischen bald erschöpft sein. Die Daten werden laufend im „Policy Brief“ aktualisiert.

Apotheken bleiben sicher offen – Tipps für den Alltag:

„Die Apotheken kommen ihrem Auftrag für die Arzneimittelversorgung nach und bieten daher in Notfällen unkomplizierte Zustellung bis an die Haustüre an. Dies gilt vor allem zu den Betriebszeiten der Apotheken, in vielen Regionen Österreichs ist eine Notfallzustellung auch 24 Stunden, sieben Tage in der Woche möglich“, teilt die Apothekenkammer mit.
Hier finden Sie Informationen zur Verrechnung mit den Krankenversicherungen.

Die österreichischen Apotheken haben eine behördliche Betriebspflicht und sind Teil der so genannten „kritischen Infrastruktur“. Daraus erwächst ihre wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems. „Wer Hilfe braucht, der bekommt sie in der Apotheke. Dieses Berufsethos der rund 6.200 Apothekerinnen und Apotheker in Österreich hat selbstverständlich auch – und vor allem – in Krisen wie der jetzigen absolute Gültigkeit“, bekräftigt Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr.

Längere Öffnungszeiten und Einlassregeln

Um die Ansteckungsgefahr für Mitarbeiter in Vorarlbergs Apotheken zu minimieren, hat die Apothekerkammer den Apotheken Einlassregeln empfohlen. Der Einlass soll auf wenige Kunden beschränkt werden. Zudem rät man zu erweiterten Öffnungszeiten. „Wir sind uns bewusst, dass es damit möglicherweise zu Wartezeiten vor den Apotheken kommt und manche Kunden deshalb vielleicht beunruhigt sind“, sagte der Vorarlberger Apothekerkammer-Präsident Jürgen Rehak – er ist auch Präsident des Österreichischen Apothekerverbandes.

Was können Apothekerinnen und Apotheker tun?

  • Waschen Sie Ihre Hände häufig!
    Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit einer Seife oder einem Desinfektionsmittel.
  • Halten Sie Distanz!
    Halten Sie einen Abstand von mindestens einem Meter zwischen sich und allen anderen Personen ein, die husten oder niesen.
  • Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund!
    Hände können Viren aufnehmen und das Virus im Gesicht übertragen!
  • Achten Sie auf Atemhygiene!
    Halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedeckt und entsorgen Sie dieses sofort.
  • Reduzieren von Kontaktflächen: Eine möglichst geringe Zahl von Mitarbeitern tritt in Kontakt mit Infektionspatienten – eventuell Kontakt mit Infektpatienten durch einen „abgestellten“ Kollegen – damit geraten im Anlassfall nicht alle in Quarantäne.
  • Schon die räumliche Distanz in Apotheken zwischen Personal und Kunden mit Trennung durch die Tara stellt ein positives Faktum dar. Bei beim Personal auftretenden Verdacht auf eine Covid-2-Erkrankung sind für das weitere Vorgehen die zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. der Amtsarzt zuständig.
  • Desinfektionsspender im Eingangsbereich der Apotheke aufstellen, damit sich Kunden vor dem Betreten der Apotheke reinigen können
  • Bankomat-Geräte laufend desinfizieren
  • Dienstpläne so gestalten, dass im Infektionsfall andere Kolleg*innen einspringen können
  • Was Apotheker tun können und wie sie mit SARS-CoV-2 umgehen zeigt ein Web-Seminar für Apotheker der International Pharmaceutical Federation

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Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen – Bildungsministerium