Hochrisiko-Krebspatienten umgehend impfen!

  • Hochrisiko-Krebspatienten sind:
    • Menschen mit aktiver Krebserkrankung, die innerhalb der letzten 6 Monate eine onkologische Pharmakotherapie und/oder Strahlentherapie erhalten haben
    • sowie Menschen mit metastasierender Krebserkrankung auch ohne laufende Therapie.
  • Die Österreichische Krebshilfe veröffentlicht COVID-19-Impfempfehlungen und appelliert an die Länder, Hochrisiko-KrebspatientInnen umgehend zu impfen.

„Es ist unser aller gesundheitspolitische und gesellschaftspolitische Verantwortung, Menschen, die – so wie Krebspatienten – mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf im Fall einer Infektion mit COVID-19 konfrontiert sind, dringende, verlässliche und gesicherte Antworten zu geben und ihnen so rasch wie möglich eine Impfmöglichkeit anzubieten“, so Krebshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda. Die Krebshilfe begrüßt es daher, dass die vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Nationalen Impfgremium notwendige Definitionen bekanntgegeben wurden. Sevelda „Da die Durchführung und Abwicklung der Covid-19-Impfung von den Bundesländern organisiert wird, appellieren wir an alle Verantwortlichen, die definierte Hochrisikogruppe der KrebspatientInnen in ganz Österreich umgehend zu impfen,“ so Sevelda.
Er kritisiert, dass die Information immer noch fehle, wie, wann und wo sich speziell diese Hochrisikogruppe anmelden könne. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass diese wichtigen Informationen, die täglich von tausenden KrebspatientInnen von der Krebshilfe eingefordert werden, immer noch nicht verfügbar sind.“ (Stand 13.1.2021, 20.00 Uhr).

Hochrisikogruppe

Die Krebshilfe zitiert die „Empfehlung des Nationalen Impfgremiums zur Priorisierung von COVID-19-Impfungen“ und die Verlautbarung durch das Gesundheitsministerium (13.1.2021), wonach die COVID-19-Impfung priorisiert folgenden Krebspatienten bereits in Phase I (zum frühest möglichen Zeitpunkt) angeboten wird:

  • Menschen mit aktiver Krebserkrankung mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie (Chemotherapie, Biologika) und/oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie
  • Menschen mit metastasierender Krebserkrankung auch ohne laufende Therapie.

Vorläufige Empfehlungen für KrebspatientInnen zur COVID-19 Impfung

In den bisherigen Studien zu den COVID-19 Impfungen waren nur KrebspatientInnen ohne laufende oder kürzlich stattgefundene Chemotherapie eingeschlossen. Bis es neue Daten / Erkenntnisse / Impf-Empfehlungen / Leitlinien gibt, veröffentlicht die Österreichische Krebshilfe basierend auf den Empfehlungen der Deutschen und Österreichische Gesellschaft für Hämatologie & Medizinische Onkologie sowie den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (12.1.2021) nachstehende Empfehlungen für KrebspatientInnen.

Die COVID-19 Schutzimpfung wird KrebspatientInnen und ihren Angehörigen grundsätzlich empfohlen.
Die Entscheidung über die Impfung und über den Zeitpunkt der Impfung soll immer in einer gemeinsamen Entscheidung zwischen PatientIn und behandelndem/r Arzt/Ärztin unter Berücksichtigung der individuellen Risiko- und Erkrankungssituation getroffen werden. Bisheriger Studien zur Wirksamkeit und der Nebenwirkungen bei Impfungen während oder nach Krebserkrankungen zeigten, dass die Schutzwirkung einer Impfung bei KrebspatientInnen, die unter einer immunmodulierenden Therapie stehen, reduziert sein kann.

Beibehaltung der Schutzmaßnahmen
Die empfohlenen Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, das Tragen einer FFP2-Maske und Hände waschen müssen trotz einer COVID-19-Impfung weiterhin eingehalten werden.

Mindestabstand zur Impfung
Bei aufrechter immunsuppressiver Krebstherapie sollte ein Mindestabstand von 2 Wochen zur COVID-19-Impfung berücksichtigt werden. Diese Empfehlung beruht auf der Annahme, dass möglicherweise kein wirksamer Schutz aufgebaut wird und nicht auf einer schädlichen Wirkung. PatientInnen, die unter Therapie mit AntiCD20-Antikörpern (wie Rituximab und Ofatumumab) stehen oder nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation wird ein Abstand von mindestens 3 Monaten, besser von 6 Monaten nach der letzten Antikörpergabe empfohlen.

Vorsicht bei Kortison im Zusammenhang mit der COVID-19-Schutzimpfung
Der Einsatz von höher dosiertem Kortison zur antiemetischen Therapie wird im Zusammenhang mit der Verabreichung der COVID-19-Impfung aktuell kritisch hinterfragt. Kortison sollte in Verbindung mit der Krebstherapie und im Hinblick auf die COVID-19-Schutzimpfung nur bei hoher Emetogenität, also bei hohem Risiko für Erbrechen und Übelkeit, eingesetzt werden, allenfalls auch eine möglichst niedrige Dosierung gewählt werden.

Antikörper-/Titer-Überprüfung vor Impfung
Es gibt keinen immunologischen Test, der den Schutz sicher nachweist. Eine Überprüfung des Impferfolgs wird derzeit nicht empfohlen, weil noch kein Schutzkorrelat definiert ist. In Einzelfällen (z.B. bei unklarer immunologischer Reaktionsfähigkeit der Patientin oder des Patienten auf eine Impfung) kann eine zweimalige Antikörperbestimmung (Vorwert/Nachwert 4 Wochen nach 2. Impfung) mit einem validierten Antikörpertest Hilfestellung bei der Interpretation des Impferfolges geben.

PatientInnen mit malignen hämatologischen Erkrankungen
Die Impfung wird insbesondere PatientInnen mit malignen hämatologischen Erkrankungen empfohlen, v.a. akuten und chronischen Leukämien, malignen Lymphomen und Multiplem Myelom, sowie PatientInnen mit fortgeschrittenen soliden Tumoren, deren Erkrankung nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer <5 Jahre beträgt, sowie PatientInnen unter aktueller systemischer Therapie (ausgenommen PatientInnen mit ausschließlich antihormoneller Monotherapie).

PatientInnen mit bekannten Allergien/schweren allergischen Reaktionen
Bei PatientInnen mit bekannten Allergien/schweren allergischen Reaktionen gegenüber der ersten COVID-19-Impfdosis, gegenüber Impfstoffbestandteilen wie z. B. gegen Polyethylenglycol (PEG) ist Vorsicht geboten (Kontraindikation). Hier muss das Risiko einer schweren Nebenwirkung sorgfältig gegenüber dem erwarteten Nutzen abgewogen werden. Allergien gegen z.B. Pollen, Insektengift, Lebensmittel, Latex etc. stellen keine Kontraindikation dar. Wenn vorhanden, sollte ein Allergiepass zur Impfung mitgebracht werden. Die Impfung sollte nur unter ärztlicher Aufsicht mit entsprechenden Begleitmaßnahmen erfolgen, damit im Falle eines allergischen Schocks umgehend reagiert werden kann.  (Weitere Informationen, siehe Paul-Ehrlich-Institut)

Die bisher zugelassenen Impfstoffe werden intramuskulär appliziert.
Eine subkutane Applikation kann die Wirksamkeit beeinträchtigen.

Anmeldung zur Impfung
Die Priorisierung von KrebspatientInnen basiert auf den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums bzw. des Gesundheitsministeriums. Die Organisation der Durchführung der Impfung obliegt den Bundesländern. Gemäß Information des Gesundheitsministeriums vom 13.1.2021 soll der Impfstoff für diese Personengruppen in eigenen Impfstellen (beispielsweise in Krankenanstalten oder in Kooperation mit Gemeinden) bereitgestellt werden. Was bedauerlicherweise noch fehlt, ist die wichtige Information, wie wann und wo sich diese Hochrisikogruppe anmelden kann.

Quelle: Aussendung Österreichische Krebshilfe, 14.1.2021,
“Die Österreichische Krebshilfe veröffentlicht COVID-19-Impfempfehlungen für KrebspatientInnen und appelliert an die Länder, die definierte Gruppe von Hochrisiko-KrebspatientInnen umgehend zu impfen”, https://www.krebshilfe.net/beratung-hilfe/covid-19-schutzimpfung-fuer-krebspatienten/covid-19-impfempfehlungen-fuer-krebspatienten

Rückfragen & Kontakt:
Doris Kiefhaber (Geschäftsführung, Österreichische Krebshilfe)
kiefhaber(a)krebshilfe.net

(red/shi)

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