Praxisgründung: Qualität ist kein Zufallsprodukt

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Die ärztliche Qualitätssicherung und die Evaluierung der eigenen Ordination stellen für niedergelassene Ärzte eine Berufsverpflichtung dar.

Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED) führt auf Basis der Qualitätssicherungsverordnung (QS-VO 2018) österreichweit – beginnend mit der Selbstevaluierung der Arztpraxen – die Qualitätsüberprüfung aller ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen durch. Das gilt für Wahlarzt- und Kassenarztordinationen gleichermaßen. Die Qualitätssicherung ist das zentrale Element eines Qualitätsmanagements, das alle organisatorischen und technischen Maßnahmen umfasst, damit eine definierte Qualität einer Leistung erreicht und laufend verbessert wird. Die ÖQMED überprüft bei ihrer Arbeit, ob die Kriterien der Verordnung eingehalten werden, ob Mängel vorhanden sind, die behoben werden müssen, und stellt Qualitätszertifikate für all jene Ordinationen aus, die den Kriterien entsprechen. „Wir bemühen uns die Ärzte bei der Durchführung ihrer gesetzlich geforderten Evaluierung  unkompliziert und praxisnah beratend zu unterstützen“, sagt Präsident Dr. Artur Wechselberger, Präsident der Ärztekammer für Tirol und Referent für QS & QM der Österreichischen Ärztekammer. Damit diese Beratung den Bedürfnissen einer Praxisführung und deren rechtlichen und medizinischen Vorgaben entspricht, arbeitet ÖQMED sehr eng mit den Ärztekammern – der ÖÄK wie auch den Landesärztekammern – zusammen.

So einfach geht’s

Zur Selbstevaluierung, dem ersten Schritt zum Qualitätszertifikat, steht ein Fragebogen zur Verfügung, der online ausgefüllt werden kann (https://eval.oeqmed.at). Er ist so konzipiert, dass an wichtigen Eckpunkten das tatsächliche Leistungsprofil der Ordination abgefragt wird, wodurch sich dann der Fragebogen automatisch an das Spektrum der erbrachten Leistungen der jeweiligen Praxis und den damit verbundenen Qualitätskriterien anpasst. Das heißt, dass nur jene Fragen beantwortet werden müssen, die für die eigene Praxis zutreffen und relevant sind. Auswirkungen auf den Fragebogen haben zum Beispiel die Art des Behandlungsangebotes, aber auch, ob überhaupt Patienten empfangen werden. „Das wird in den meisten Ordinationen der Fall sein, aber manche Gutachter oder Labore haben keinen Kundenverkehr“, gibt Präsident Wechselberger Einblick in die Details. Einige Kriterien der Qualitätssicherungsverordnung beziehen sich auf das Personal. Wenn kein Personal in der Praxis vorhanden ist, werden diese Punkte ebenfalls nicht abgefragt.

Über den Zeitpunkt, wann eine Ordination zur Selbstevaluierung ansteht, informiert die ÖQMED. „Die Evaluierung ist in Bundesländerwellen unterteilt. Heuer sind Salzburg und Steiermark am Plan, im kommenden Jahr folgen Kärnten, Burgenland und Tirol“, gibt Wechselberger Einblick. In einem Fünfjahresrhythmus wiederholen sich die Überprüfungen. Die Angaben der Selbstevaluierung werden durch stichprobenartige Vor-Ort-Besuche durch ärztliche Qualitätssicherungsbeauftragte überprüft. Nach dem Besuch wird ein Protokoll der Ordinationsbegehung verfasst. Ordinationsinhaber können innerhalb von zwei Wochen dazu ihre Stellungnahme abgeben. Die Behebung von festgestellten Mängeln kann mittels Fotos oder Rechnungen, bei Notwendigkeit auch bei einem Vor-Ort-Besuch nachgewiesen werden. Zur Vorbereitung und Unterstützung der Ärzte, die die Selbstevaluierung durchführen müssen, stehen eine Reihe von Dokumenten und Vorlagen auf der Website der ÖQMED zur Verfügung. So gibt es etwa Muster für Notfall- und Hygienepläne, Stellenbeschreibungen oder Vorlagen für das Management der Medizinprodukte zum Download. Der positive Abschluss der Praxisevaluierung wird mit der Ausstellung eines Zertifikats belohnt.  Dieses Qualitätszertifikat ist fünf Jahre gültig.

Redaktion: Renate Haiden