Ärztekammer drängt auf Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung

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Die Möglichkeit, sich telefonisch beim Arzt krankschreiben zu lassen, war mit der Aufhebung zahlreicher Corona-Beschränkungen mit Ende Juni ausgelaufen. Die Ärztekammer will aufgrund steigender Infektionszahlen eine Wiedereinführung.

Die vierte Welle der Corona-Pandemie ist nach Ansicht der Wiener Ärztekammer auch in Österreich nicht mehr fern. Johannes Steinhart, Vizepräsident und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte, fordert nun eine rasche Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung für den bestmöglichen Schutz der Patientinnen und Patienten: „Etwa 40 Prozent der Menschen in Österreich sind ungeimpft. In Kombination mit der hochansteckenden Delta-Variante ist damit das Risiko, dass sich Patientinnen und Patienten in Wartezimmern gegenseitig anstecken, extrem hoch“, erklärt Steinhart. Um dem entgegenzuhalten, habe sich die telefonische Krankschreibung während des bisherigen Pandemieverlaufs „bestens bewährt“.

Steinhart fordert daher, dass „alle symptomatischen Personen, die potenziell Corona haben könnten, wieder telefonisch krankgeschrieben werden können“. Dies sei „absolut notwendig, um die Ordinationen mit dem dort arbeitenden Gesundheitspersonal sowie die anderen Patientinnen und Patienten bestmöglich zu schützen“. Zu den diesbezüglich oft geäußerten Missbrauchsvorwürfen vor allem von Arbeitgebervertretern kontert Steinhart: „Die letztjährige Beantwortung des damaligen Gesundheitsministers Rudi Anschober hat ergeben, dass es hier keine nennenswerten Missbrauchsversuche oder Missbrauchsfälle gegeben hat“. Im Gegenteil: Die Zahl der Krankenstände sei in diesem Zeitraum sogar zurückgegangen. Für Steinhart ein eindeutiger Beweis für den „immensen Wert der telefonischen Krankschreibung“.

Die ÖGK betonte, dass die telefonische Krankschreibung von „symptomatischen Personen, die potenziell Corona haben könnten, immer möglich war und nach wie vor möglich ist“. Bis auf Widerruf können Personen, die als Covid-19-Verdachtsfall gelten und Krankheitssymptome aufweisen, „ohne persönlichen Ordinationsbesuch auf Basis einer telemedizinischen Begutachtung arbeitsunfähig gemeldet werden“, hieß es in einer Stellungnahme der Gesundheitskasse gegenüber der APA. Und die ÖGK verweist darauf, dass eine generelle telefonische Krankschreibung auch wieder eingeführt werden könnte: „Sollte es aufgrund epidemiologischer Entwicklungen notwendig werden, so kann die telefonische Arbeitsunfähigkeitsmeldung jederzeit mittels Obmannverfügung wieder für alle eingeführt werden.“ (red)