Ärztekammer legt Forderungen auf den Tisch

Ordination Praxis Hausarzt 3(c) pixabay

Prävention und Vorsorge, Patientenlenkung und Digitalisierung: Die Österreichische Ärztekammer bezieht zu den aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen Position.

Die Österreichische Ärztekammer hat am Wochenende im Rahmen des 147. Ärztekammertages eine Resolution zu den bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen mit konkreten Verbesserungsmaßnahmen beschlossen. Man wolle die Erfahrung aus 300.000 Patient:innenkontakten in den Ordinationen (nur E-Card-Konsultationen) und fast 50.000 in den Spitälern „lösungsorientiert“ in die Diskussion einbringen. Das Ziel seien „nachhaltige und zukunftssichere Lösungen“ für die medizinische Versorgung. Seit der Einführung der E-Card im Jahr 2005 fehle ein wirksames Mittel zur Patientensteuerung. Zur Entlastung der aktuellen Strukturen und damit des Gesundheitssystems eine verpflichtende Patientenlenkung dringend notwendig. Voraussetzungen seien ein massiver Ausbau der Versorgung durch niedergelassene Ärzt:innen und eine klare Information der Patient:innen über den Weg durch das System. Hier die konkreten Forderungen:

Prävention und Vorsorge

  • Investition in mehr Patienteninformation und Patientenaufklärung
  • Bonus für Absolvierung der angebotenen Vorsorge-Programme
  • Präventionsmedizin & Gesundheitsförderung müssen massiv ausgebaut werden
  • Impf- und Vorsorgeprogramme (z.B. Darmkrebsvorsorge, Diabetes-Vorsorge uvm.)
  • Einrichtung einer zertifizierten Gesundheits-App
  • Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung, zum Beispiel im Rahmen von gesundheitspädagogischen Maßnahmen in Kindergarten und Schule
  • Einführung eines Jugendpasses
  • Psychosoziale Gesundheit und Suizidprävention braucht höheren Stellenwert
  • Patientenlenkung: Niedergelassen-ambulant vor spitalsambulant vor stationär

Reform der Strukturen

  • Massiver Ausbau und Attraktivierung der Kassenstellen (mindestens 1.300 neue Kassenstellen)
  • Kassenverträge für alle Sonderfächer
  • Weiterentwicklung des Honorarsystems, Stärkung der Gesprächsmedizin, Schaffung von Leistungsanreizen, etwa durch die Abschaffung von Deckelungen und Degressionen
  • Flexibilisierung der Kassenverträge und bedarfsorientierte Weiterentwicklung des Vertragssystems
  • Ausbau und Finanzierung von Bereitschaftsdiensten
  • Errichtung und Finanzierung von zusätzlichen Versorgungseinheiten vor Spitälern
  • Mehr Hausapotheken und Dispensierrecht für alle Ärzt:innen
  • Neue Zusammenarbeitsformen für Ärzt:innen im niedergelassenen/Spitals-Bereich, etwa durch gemeinsame Nutzung von Großgeräten
  • Kein Eintritt in die Spitalsambulanz ohne Überweisung, die Steuerung erfolgt über die E-Card – ausgenommen Notfälle.
  • Medizinischer Erstanlaufkontakt müssen Ärzt:innen sein. Die Form ist dabei flexibel und zum Beispiel telemedizinisch oder physisch möglich.

Berufsbedingungen

  • Investition in postpromotionelle ärztliche Ausbildung. Hier müssen ausreichende Zeitressourcen ermöglicht werden, z.B. durch flächendeckende Installierung von Ausbildungsoberärzt:innen in jeder Abteilung im Spital, in der ausgebildet wird.
  • Strukturierte Ausbildung durch medizinisch-didaktisch geschulte Fachärzt:innen
  • Lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle für Spitals- und Kassenvertragsärzt:innen, z.B. durch ein alters- und belastungsadäquates Nachtdienstmodell
  • steuerbegünstigte Teilzeit-Modelle für Ärzt:innen im Pensionsalter zu Ausbildungszwecken. (red)