Analyse: Fast die Hälfte der Medizinfehler wäre vermeidbar

Vier bis 17 Prozent aller Patienten sind mit unerwünschten Ereignissen konfrontiert – davon wären knapp die Hälfte vermeidbar. Das ist das Fazit von zehn Jahren Critical Incident Reporting System (CIRSmedical).

Das Lernen aus Fehlern im Gesundheitswesen stand am Anfang: Vor zehn Jahren wurde das Critical Incident Reporting System CIRSmedical.at eingerichtet. Auf dieser Online-Plattform können alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, und seit 2017 auch Patienten, anonym über sicherheitsrelevante Ereignisse berichten. Dabei steht nicht die straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung von Fehlern im Vordergrund, sondern das Bestreben, wie man in Zukunft solche Fehler vermeiden könne, betonte die Österreichischen Ärztekammer zum Jubiläum. Denn vier bis 17 Prozent aller Patienten seien mit einem unerwünschten Ereignis konfrontiert, sagte Brigitte Ettl, Präsidentin der Plattform Patientensicherheit und Ärztliche Leiterin des Krankenhauses Hietzing. 44 bis 50 Prozent dieser Ereignisse wären vermeidbar.

Bevor Berichte über kritische Ereignisse im Gesundheitsbereich im österreichischen Fehlerberichts- und Lernsystem CIRSmedical veröffentlicht werden, durchlaufen sie ein streng geregeltes Prüfverfahren. Ein Bericht müsse relevant für die Sicherheit im Gesundheitswesen sein, der Berichtende müsse den Vorfall selbst beobachtet haben oder daran beteiligt gewesen sein und seine Schilderung müsse vollständig und sachbezogen sein. Nicht veröffentlicht würden Diffamierungen oder reine Beschwerden. „Für Beschwerden sind Spitalsombudsleute, Patientenanwaltschaften oder die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern zuständig“, betonte Ettl. Nebenwirkungen von Arzneimitteln sind auch kein Fall für CIRS. Berichte, die auch außerhalb der eigenen Einrichtung sicherheitsrelevant sein könnten, können von der jeweiligen Organisation in das nationale CIRSmedical überspielt werden. Vor der Veröffentlichung durchläuft jeder Report ein Anonymisierungsverfahren, sodass Rückschlüsse auf den Absender unmöglich sind. Schließlich prüft das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) die korrekte Prozessabwicklung. (APA/red)