Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hat seine Pläne für 2025 und 2026 vorgelegt. Dabei gibt es auch einige überraschende Gesundheitsideen. RELATUS analysiert die Details.
Eigentlich haben der Finanzminister und die Sozial- und Gesundheitsministerin wenig Spielraum im Gesundheitsbereich. Der Großteil der Ausgaben läuft über die Bundesländer und die Krankenversicherung. Die Gesundheitsbudgets des Bundes machen deshalb nicht einmal zehn Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben aus. Für heuer und das kommende Jahr sind sie durch sinkende Auszahlungen 2025 (2,8 Mrd. Euro, minus 3,7 Prozent) aber stark steigende Ausgaben 2026 (3,2 Mrd. Euro, plus 13,3 Prozent) geprägt. Doch auch die Krankenversicherungen bekommen mehr Geld.
Die E-Card-Servicegebühr steigt demnach von 13,80 auf 25 Euro, was eine kleine Beitragserhöhung ist, die aber nicht die Dienstgeber, sondern nur die Versicherten trifft. Die Einhebung des Service-Entgeltes erfolgt durch Einbehaltung vom Lohn auf Grund der Daten, die der Dienstgeber aus der Lohnverrechnung bekannt sind. Den Sozialversicherungen winken durch die geplanten Maßnahmen deutliche Mehreinnahmen, vor allem auch durch die Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags für Pensionisten von 5,1 % auf 6,0 % der Bruttopension per 1. Juni 2025 (0,6 Mrd. Euro Mehreinnahmen im Jahr 2025, 1,2 Mrd. Euro 2026). Darüber hinaus ergeben sich für die SV-Träger durch den Ersatz des Krankengelds für Arbeitslose und der Kosten für das Wochengeld durch das Arbeitsmarktservice (AMS) zusätzliche Erträge.
Im Sozial- und Gesundheitsministerium verteidigt man die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen. Dies helfe dabei, das Gesundheitssystem nachhaltig finanziell abzusichern. Es wurde zudem betont, dass dies noch von den Koalitionsverhandler:innen von FPÖ und ÖVP als verbindliche Maßnahme an die EU-Kommission vermeldet worden war. Die SPÖ habe aber Abfederungen erreicht, so werde die Erhöhung für Mindestpensionist:innen und Bezieher:innen der Ausgleichszulage für 2025 ausgesetzt. Gleichzeitig wurde betont, dass für 2026 die Rezeptgebühr mit dem Wert von 2025 – 7,55 Euro – eingefroren und die bisherige Rezeptgebührenobergrenze in eine Arzneimittelgebührenobergrenze („Arzneimittelkostendeckel“) umgewandelt werde. Das heißt: Auch Medikationen, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, werden berücksichtigt. Der Schwellenwert für die Befreiung sinke zudem ab 2027 schrittweise von 2 auf 1,5 Prozent des Jahresnettoeinkommens.
Für den Bund bedeuten die höheren Krankenversicherungssätze für die Pensionist:innen, dass er höhere Überweisungen an die PV-Träger leisten muss. Dieser Umstand resultiert aus den sogenannten Hebesätzen, auf Basis derer der KV-Beitrag der Pensionist:innen aufgestockt wird. Dieser Effekt ist gesamtstaatlich neutral, aber saldenverschlechternd für den Bundessektor und beträgt 257,7 Mio. Euro 2025 und 497,5 Mio. Euro 2026.
Umgekehrt sollen auch Ausgaben steigen: ab 2026 gibt es einen neuen Gesundheitsreformfonds aus Mitteln der Pensionsversicherungsträger, in dem sich die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen niederschlägt. Konkret bringt das Jahr 2026 Mehrauszahlungen von 376,5 Mio. Euro im Gesundheitsbereich mit sich. Der neue Fonds schlägt sich dabei mit plus 497,5 Mio. Euro nieder, gleichzeitig werden aber die Covid-19-Auszahlungen um 115,3 Mio. Euro reduziert. Die Gelder sollen insbesondere der Verbesserung der Versorgung, der Reduktion von Wartezeiten, der Digitalisierung im Gesundheitswesen und für Effizienzsteigerungen (die zur Einhaltung des Kostendämpfungspfades beitragen sollen) dienen. Der Fonds soll gesetzlich verankert werden. Richtlinien zur Mittelverwendung müssen noch erarbeitet werden. Das Gesundheits- und Sozialministerium verpflichtet sich im Gesundheitskapitel, heuer rund 20 und kommendes Jahr rund 23 Mio. Euro zur Budgetkonsolidierung beizutragen. Weniger Ausgaben für Informationstätigkeiten und Förderungen sollen dazu beitragen, aber auch die „Finalisierung von Pilotprojekten im Bereich der Gesundheitsvorsorge für Jugendliche und Erwachsene“. Was genau hier gekürzt wird, bleibt unerwähnt.
Im Bereich der Pflege schlägt sich (beim Kapitel Pensionsversicherung) die Aufnahme der Pflegeberufe in die Schwerarbeiterregelung mit 40 Mio. Euro ab 2026 nieder. 50 Mio. Euro sind im kommenden Jahr für einen Innovationsfonds zur Stärkung der ambulanten Versorgung (etwa die Einführung von Therapie- und Pflegepraxen) vorgesehen. Der Pflegefonds bekommt 55 bzw. 52 Mio. Euro mehr, er wird 2026 mit 1,4 Mrd. Euro dotiert sein. Das Pflegegeld wird weiter valorisiert, die Auszahlungen betragen 3,24 bzw. 3,32 Mrd. Euro in den beiden Jahren. Insgesamt, inklusive Unterstützung von Menschen mit Behinderung, sind allein 2026 zusätzliche Ausgaben von 215,2 Mio Euro (+4,2 Prozent) vorgesehen.
Kritik am Vorstoß der Landessozialreferenten zur Ausweitung der Pflegefinanzierung übte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Konkret hatten die Länder gefordert, eine Einbeziehung des 13. und 14. Pensionsbezugs der Pflegebedürftigen zu prüfen. Schon jetzt würden Menschen in Pflegeheimen nur 20 Prozent ihres Pensionseinkommens und den 13. und 14. Pensionsbezug behalten dürfen, so Schumann im Ö1-„Mittagsjournal“. „Eine weitere Belastung halte ich nicht für richtig.“ Derzeit müssen Menschen, die in Pflegeheimen wohnen, 80 Prozent ihrer Pension für die Unterbringung abgeben. Die restlichen 20 Prozent samt Sonderzahlungen können sie als „Taschengeld“ behalten. (rüm/APA)