Diskussionen in der Ärzteschaft über Impfpflicht

(c) Bernhard Noll / ÖÄK

Ärzte werden zunehmend zum Spielball der Corona-Politik und der polarisierenden Debatte zwischen Befürwortern und Gegnern der geplanten Impfpflicht. Die Ärztekammer versucht nun den Druck herauszunehmen.

Die Ärztekammer sieht sich in der Debatte über die geplante Impfpflicht offenbar zu einigen Klarstellungen veranlasst. „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte geraten leider in der aktuellen Situation rund um die emotionale Diskussion zur Impfpflicht stark unter Druck – die Aggressivität wird durch bestimmte politische Gruppierungen empörenderweise auch noch befeuert. Daher ist es wichtig, diesen Druck herauszunehmen“, sagt Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Hintergrund sind die Pläne der Regierung, dass es aus medizinischen Gründen Ausnahmen bei der Impfpflicht geben kann. Impfgegner hoffen nun auf Ärzte, die ihnen entsprechende impfbefreiende Atteste ausstellen. Ärzte wiederum fürchten deshalb wachsenden Druck von manchen ihrer Patienten. Die Ärztekammer fordert nun, die Ausstellung von Befreiungsattesten in die Hände von Amtsärzten zu legen. „Denkbar ist für uns auch, dass auch der kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherungsträger entsprechende Atteste ausstellt“, sagte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.

Steinhart führte als Beispiel die Führerscheinuntersuchungen an – „die führt ja im Regelfall auch der Amtsarzt durch. Daher gehören auch die Impfbefreiungsatteste im Zusammenhang mit der bevorstehenden Impfpflicht in den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Stellen.“ Angstmache und gezielte Desinformation der Bevölkerung würden derzeit leider keinen normalen und gewohnten Umgang mit den Attesten zulassen, betonte Szekeres. Die Ärztekammer will zudem den Ärzten eine Möglichkeit zu Hand geben, um Forderungen von Impfgegen abzulehnen. Dazu solle die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass die Covid-19-Schutzimpfung – entsprechend der Vorgaben und Fristen für die Auffrischungen – als unbedingte Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung in Österreich gilt. „Das Zuwiderhandeln und das Verweigern der vorgeschriebenen Covid-19-Schutzimpfungen wäre dann gleichbedeutend mit der Streichung aus der Ärzteliste“, betont die Ärztekammer in einer Aussendung.

Gleichzeitig appelliert die Ärztekammer an ihre Mitglieder, sich an fachliche Empfehlungen zu halten. In einem Schreiben an niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner werden die Ärzte daran erinnert, dass sie sich an die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) halten müssen und nicht unbegründet von Corona-Impfungen abraten dürfen. Umgekehrt müssen sie auch alle behandeln, auch ungeimpfte Patienten, sonst drohen Disziplinarverfahren. Szekeres, erklärte, ein Anlass für das Schreiben von ihm an die Landeskammern war, dass es Beschwerden darüber gab, dass einige wenige Mediziner Ungeimpfte nicht behandeln würden. „Das ist jedenfalls in Kassenordinationen nicht möglich und nicht erlaubt“, betonte Szekeres. Außerdem geht es in dem Schreiben um eine Klarstellung zu einer impfkritischen Website namens „Ärzte für alle“, in der Ärztinnen und Ärzte zusammengefasst worden seien, die behauptet hätten, nur sie würden auch ungeimpfte Patienten behandeln. „Das ist sachlich natürlich unrichtig, weil sowohl geimpfte als auch ungeimpfte Patienten prinzipiell behandelt werden sollen und auch behandelt werden“, erläuterte der ÖÄK-Präsident. Szekeres hat auch den „Ärzten für alle“ mit einem Disziplinarverfahren gedroht, seitdem ist die Seite nicht mehr im Netz. (red)