© Tanzer Warum Österreichs Gesundheitswesen strukturell blockiert ist und die jetzt viel beschworene Reformpartnerschaft wenig bringen wird.
Die Steuerungsgruppe der sogenannten Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden ist am Montag zu ihrer nächsten Sitzung zusammengekommen. Die Gesundheitsversorgung soll sich verstärkt am Bedarf der Patient:innen ausrichten, auch überregionale Zusammenarbeit wird diskutiert. Die jüngsten Wortmeldungen aus den Bundesländern zeigen allerdings einmal mehr ein Grundproblem des österreichischen Gesundheits- und Pflegewesens: Nicht mangelnde Reformkonzepte, sondern institutionell verankerte Partikularinteressen verhindern eine effiziente, patientenzentrierte Versorgung.
Wenn Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) am Sonntag in der ORF-Pressestunde eine „rote Linie“ zieht und klarstellt, dass Wien kein Krankenhaus in seinem Bundesland schließen dürfe, ist das politisch verständlich – aber systemisch problematisch. Denn diese Haltung illustriert exakt das, was die Public Choice Theory seit Jahrzehnten beschreibt und auch der Gesundheitsexperte Ernest Pichlbauer wiederholt kritisiert: Politische Akteure handeln nicht primär als neutrale Sachwalter des Gemeinwohls, sondern als eigennützige Akteure, die ihren Einflussbereich sichern und ausbauen wollen.
Diese Logik zieht sich durch das gesamte System. Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) fordert etwa am Montag einerseits mehr Bundeskompetenz für große Spitäler und ein Finanzierungsmodell nach dem Prinzip „Geld folgt Leistung“ – ein Ansatz, der systemisch durchaus sinnvoll wäre. Gleichzeitig müssten die Spitäler in Bundesland ausgenommen werden und wird eine Herzchirurgie in Oberwart gegen die Empfehlung der Bundeszielsteuerungskommission umgesetzt. Auch hier zeigt sich: Wenn es um die eigene Versorgungsinfrastruktur geht, überwiegt das regionale Interesse gegenüber übergeordneten Planungslogiken.
Das Ergebnis ist ein Flickenteppich aus widersprüchlichen Entscheidungen. In Niederösterreich werden Spitalsstrukturen umgebaut, während gleichzeitig politischer Widerstand mobilisiert wird und Gemeinden sogar rechtliche Schritte prüfen. In der Steiermark wird eine länderübergreifende Kooperation mit Oberösterreich kritisiert, weil sie einseitig kündbar ist – ein weiteres Indiz für das geringe Vertrauen zwischen den Akteuren im föderalen Gefüge.
All diese Beispiele eint ein Muster: Kontrolle über Standorte, Personal und Budgets bedeutet politische Macht. Wer Pflegeheime betreibt, Spitalsabteilungen verantwortet oder regionale Gesundheitsgesellschaften steuert, verfügt über Jobs, Investitionen und Sichtbarkeit. Diese Ressourcen sind politisches Kapital – und genau deshalb werden sie verteidigt. Reformen, die eine Zentralisierung oder auch nur eine verbindliche überregionale Planung bedeuten würden, stoßen zwangsläufig auf Widerstand.
Für Gesundheits- und Pflegeberufe hat das konkrete Konsequenzen: fragmentierte Versorgungsstrukturen, ineffiziente Ressourcennutzung, parallele Angebote bei gleichzeitigem Personalmangel und eine Planung, die sich zu oft an politischen Grenzen statt an Versorgungsbedarfen orientiert. Solange politische Verantwortlichkeiten und Finanzierungsströme nicht konsequent entlang von Versorgungszielen gebündelt werden, bleibt jede Reform Stückwerk. Der oft beschworene Grundsatz „Patient:innen im Mittelpunkt“ wird im föderalen Alltag regelmäßig von einem anderen Prinzip überlagert: „Kompetenzen im eigenen Einflussbereich halten“. Eine ernsthafte Reformdebatte muss daher die Frage stellen: Wie viel Föderalismus verträgt ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem? (rüm)