Gesamtvertrag: Ärztekammer will rasch verhandeln

© ÖÄK

Diskussionen um Gesamtvertrag war bei Gesundheitsreform 2023 schon „recht weit“, scheiterte aber an wichtigen Punkten. ÖGK übermittelt neue Terminvorschläge für Gespräche.

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) will nach der Sommerpause rasch mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wieder über das Thema Gesamtvertrag sprechen. Nachdem ein Rohbericht des Rechnungshofes die Debatte darüber erneut entfacht hat, hatte die Kasse der Kammer Terminvorschläge zukommen lassen. Das wolle man annehmen, hieß es von der Ärztekammer. Am Mittwoch will die Kammer ihre Forderungen und Pläne in einer Pressekonferenz konkretisieren. Um einen österreichweit gültigen Gesamtvertrag zwischen Kassenärzt:innen sowie der ÖGK wird bereits seit der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zur ÖGK im Jahr 2020 gerungen.

Die Ärztekammer verweist auf einen bereits 2020 von ihr entwickelten einheitlichen Leistungskatalog. Damit sei seitens der ÖGK bisher nichts passiert. Der Entwurf beinhalte die höchstmöglichen Tarife, sagte eine Sprecherin der Kasse gegenüber der Austria Presse Agentur. Bereits 2023 seien Verhandlungen für einen Gesamtvertrag daran gescheitert, dass die Ärztekammern eine Harmonisierung anhand der höchsten Tarife gefordert hätten, was zu hohen Mehrkosten geführt hätte. Dabei sei man damals schon „relativ weit“ gewesen. Im Zuge der 2023 unter Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) ausgearbeiteten Gesundheitsreform habe sich aber die Ärztekammer in einigen Punkten durchsetzen können. So kam weder ein Enddatum für den Abschluss des Gesamtvertrags, noch die Möglichkeit für die Sozialversicherung, Einzelverträge mit Ärzt:innen abzuschließen. Die Kammer war zuvor Sturm gegen die Reform gelaufen und hatte mit einem vertragslosen Zustand gedroht.

Seither heißt es, an einem Gesamtvertrag werde gearbeitet. Nicht alle zeigten sich damit jedoch zufrieden: Bereits vor einem Jahr sprachen sich etwa Vorarlbergs Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) und die Vorarlberger Ärztekammer gegen einen Gesamtvertrag aus. Sie befürchteten eine Nivellierung der Honorare nach unten und damit eine Abwanderung vom Kassen- ins Wahlarztsystem. Ziel der ÖGK ist es nun, bis Mitte 2026 ein bundesweites Honorierungsmodell mit einheitlichen Tarifen vorzulegen. In anderen Bereichen sind bundesweit einheitliche Verträge jedenfalls bereits zustande gekommen, betonte die ÖGK – beispielsweise für Hebammen oder die Physio- und Ergotherapie. (red/APA)