Gesundheits-Hotline 1450 startet bundesweit mit neuem Streit

Die Gesundheits-Hotline 1450 ist ab kommenden Montag österreichweit erreichbar. Doch schon wird über den künftigen Ausbau gestritten: die Ärztekammer lehnt den Vorschlag der Patientenanwälte nach einer Verknüpfung mit der e-Medikation ab.

Die Gesundheits-Hotline 1450 wurde 2017 als Pilotprojekt in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg eingeführt. Im Laufe des heurigen Jahres sind einige Bundesländer dazugekommen und als letzte folgen nun am Montag Salzburg und Kärnten. Unter 1450 bekommt man an sieben Tage in der Woche rund um die Uhr Auskunft in medizinischen Fragen, wobei man auch an diese Nummer umgeleitet wird, wenn man etwa die Rettung über 144 anruft. Zu Beginn eines Anrufes wird man nach dem aktuellen Aufenthaltsort gefragt und das Vorliegen eines akuten medizinischen Notfalles wird ausgeschlossen, oder es erfolgt sofort die Entsendung des Rettungsdienstes. In weiterer Folge wird die Konsultation durch speziell ausgebildetes diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal weitergeführt. Basierend auf den geschilderten Symptomen wird in einem ausführlichen Gespräch die weitere Vorgehensweise empfohlen. Die Empfehlung kann von Hausmitteln über die Einnahme eines Medikaments bis zu Entsendung eines Visitenarztes, der Konsultation des Hausarztes oder das Aufsuchen einer Notfallaufnahme in einem Spital reichen.

Für heftige Debatten sorgt der Vorschlag vom Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, der Ausbaubedarf in puncto Medikation sieht: „Ein Anschluss an die e-Medikation wäre gut. Der Beratende soll wissen, was der Patient schon einnimmt. So kann besser beraten werden.“ Kritisch sieht die Ärztekammer den Vorschlag. Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres warnt vor Verletzungen des Datenschutzes und dem Missbrauch von Patientendaten: „Die Vernetzung von 1450 und ELGA beziehungsweise der e-Medikation lehnen wir ab!“ ELGA und e-Medikationen dürften niemals telefonisch freigegeben und freigeschaltet werden, „das widerspricht allen datenschutzrechtlichen Grundregeln“, betont auch Johannes Steinhart, Vizepräsident und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte der Ärztekammer für Wien. Die Ärzteschaft stehe 1450 grundsätzlich positiv gegenüber, meint Szekeres, doch: „Der Eindruck, dass ein Anruf bei einer staatlichen Hotline den Arztbesuch ersetzen kann, darf nicht entstehen, denn das kann Patienten gefährden.“ (red)