© Gina Sanders-stock.adobe.com Im Gesundheitsbereich bringt das neue Jahr einige Änderungen. Zudem stehen einige Reformen an, was vor dem Hintergrund knapper Kassen zu einer Herausforderung wird.
2026 ist das Jahr ohne Bundes- oder Landeswahlen. Die Politik hofft deshalb, einige Reformen auch im Gesundheitsbereich ohne Ablenkung umsetzen zu können. Der Fiskalrat drängt zudem auf große Konsolidierungsschritte. Das von der Regierung angestrebte Ziel, das Budgetdefizit bis 2028 unter 3 Prozent des BIP zu drücken, wird laut dem Jahresbericht des Fiskalrats deutlich verfehlt, sollten nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Bis 2026 sieht der Fiskalrat die Budgetziele der Regierung auf Kurs, ab 2027 sind seine Prognosen aber deutlich schlechter als jene des Finanzministeriums. Unerlässlich seien umfassende gebietskörperschaftsübergreifende Reformen im Gesundheits-, Pflege- und Pensionsbereich sowie im Förderwesen. Empfohlen wird vom Fiskalrat unter anderem eine Spitalsreform als erster Schritt einer umfassenden Gesundheitsreform.
Der Nationalrat hat noch Ende 2025 den Weg für den von der Regierung vorgeschlagenen Gesundheitsreformfonds geebnet. Ab 2026 werden damit – befristet bis 2030 – jährlich rund 500 Mio. Ꞓ in drei Sondertöpfe fließen, die bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVAEB) eingerichtet sind. Das Geld dafür stammt aus der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von Pensionist:innen, wobei nicht die Beiträge der Betroffenen selbst, sondern die gesetzlich verankerten Zuzahlungen der Pensionsversicherung für den Fonds verwendet werden. Mit den Mitteln soll unter anderem der Ausbau von Primärversorgungszentren weiter vorangetrieben und Prävention forciert werden. Genaue Richtlinien und Zielvorgaben für die drei Fonds wird das Sozialministerium – nach Beratungen durch einen Beirat – festlegen.
Auch an der Kostenobergrenze bei der Rezeptgebührenbefreiung wird geschraubt. Die Rezeptgebühr selbst wird für 2026 eingefroren und liegt wie schon 2025 bei 7,55 Euro. Um vor allem Pensionist:innen zu entlasten, gibt es Änderungen beim Arzneimittelkostendeckel. Ab 1. Jänner 2026 wird die Kostenobergrenze für eine Rezeptgebührenbefreiung schneller erreicht. Änderungen gibt es bei der Krankenversicherung für Lebensgefährt:innen in Elternkarenz. Bisher mussten durchgängige zehn Monate eines gemeinsamen Haushalts nachgewiesen werden, was vor allem eine Hürde für die Beteiligung von Männern darstellte. Künftig ist dieser Nachweis nicht mehr notwendig, wenn sich Partner:innen der Kindererziehung widmet.
Ab dem Frühjahr wird die klinisch-psychologische Krankenbehandlung als vollfinanzierte Kassenleistung erhältlich sein. Die ÖGK hat – gemeinsam mit SVS und BVAEB – einen österreichweiten Vertrag mit dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) abgeschlossen. Pro Jahr werden 120.700 Behandlungseinheiten zur Verfügung stehen. Gesichert ist die Finanzierung vorerst bis ins Jahr 2029.
Der Eltern-Kind-Pass wird ab 1. Oktober 2026 digital. Neu festgestellte Schwangerschaften werden dann ausschließlich elektronisch erfasst, ab 1. März 2027 gilt das dann für alle Kinder bei Geburt. Das bekannte gelbe Heft hat dann endgültig ausgedient. Daten der GesundheitsakteELGA sind nun 30 statt bisher zehn Jahre lang abrufbar. Mit Jahresbeginn startet auch die verpflichtende Diagnosekodierung im niedergelassenen Bereich – nach einer Übergangsphase wird sie im Sommer scharf gestellt.
2026 bringt im Hochschulbereich erstmals ein Psychotherapie-Masterstudium an öffentlichen Universitäten. An den Medizinuniversitäten wird die Zahl der Studienplätze ab dem Studienjahr 2026/27 um weitere 50 auf 1.950 ausgebaut (1.806 in Human- und 144 in Zahnmedizin) – in zwei Jahren folgt noch einmal eine Aufstockung auf 2.000, dann ist der aktuell laufende Ausbauplan beendet.
Das Pflegegeld wird mit Jahreswechsel 2025/26 ein weiteres Mal routinegemäß erhöht – und zwar wie schon seit 2020 um den sogenannten „Anpassungsfaktor“. Für 2026 bedeutet das laut Sozialministerium eine Steigerung um 2,7 Prozent – analog zu den Pensionen. Angepasst werden auch zahlreiche weitere Leistungen im Pflegesektor, etwa der Angehörigen-Bonus sowie Mittel für die Langzeitpflege und den Ausbildungszuschuss. Die Förderungen für Hospiz- und Palliativversorgung werden ebenfalls erneut valorisiert. Im Jahr 2026 stehen insgesamt 174,51 Mio. Ꞓ zur Verfügung (2025: 162 Mio. Ꞓ). Finanziert werden damit u.a. mobile (Kinder-)Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, (Kinder-)Hospizteams, Tageshospize sowie stationäre (Kinder-)Hospize. Angepeilt ist 2026 von Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) die im Regierungsprogramm festgeschriebene Qualitätssicherung bei der 24-Stunden-Betreuung daheim. Das Thema soll bei der nächsten Sitzung der Pflegeentwicklungskommission im Februar behandelt werden. Ob es schon 2026 zu Neuerungen kommt, ist aber offen. Ziel ist die Etablierung bundesweit einheitlicher und verbindlicher Qualitätskriterien für die Vermittlungsagenturen von Betreuungskräften.
Eine Erleichterung gibt es für einen Teil der Beschäftigten im Pflegesektor. Die Schwerarbeiterregelung wird ab Jänner 2026 auf Pflegeberufe ausgeweitet. Die Regierung rechnet damit, dass rund 1.000 Pflegekräfte pro Jahr in den Genuss der neuen Regelung kommen. Dazu gehörendiplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Kräfte der Pflegefachassistenz sowie der Pflegeassistenz. Auch Teilzeitkräfte sollen das Modell in Anspruch nehmen können – ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 Prozent. Allerdings gibt es auch Kritik, u.a. würden Teilzeitkräfte in der Praxis die erforderlichen zwölf Dienste pro Monat kaum erreichen, hieß es etwa vom Krankenpflegeverband ÖGKV. Eine große Hürde stellt demnach auch die Voraussetzung von 45 Jahren Beschäftigung dar: Denn wer direkt nach der Matura die Ausbildung im gehobenen Dienst antritt, der erreicht mit den 45 Jahren ohnehin das Regelpensionsalter. (rüm/APA)