Hausärzte können jetzt orales Covid-19-Mittel verschreiben

(c) Pfizer

Das Covid-19-Medikament Paxlovid für infizierte Risikopersonen kann nun auch von niedergelassenen Allgemeinmedizinern verordnet werden. Die Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) hat Verordnungsempfehlungen entwickelt.

Das Gesundheitsministerium hat am Dienstag bestätigt, dass das orale Covid-19-Medikamtent für Risikopatienten abgegeben werden kann. Nach der Verschreibung durch niedergelassene Mediziner erfolge die Ausgabe in öffentlichen Apotheken. In Studien hatte sich bei der Wirkstoffkombination aus Nirmatrelvir und Ritonavir eine Wirksamkeit von 89 Prozent gegen Spitalsaufnahmen oder Todesfälle durch Covid-19 bei Risikopersonen gezeigt. Laut Ministerium wurden bisher mehrere zehntausend Dosen Paxlovid nach Österreich geliefert und weitere Lieferungen folgen. Zudem werden große Tranchen über das gesamte Jahr 2022 erwartet. Das Arzneimittel ist allerdings nicht als Alternative zur Corona-Schutzimpfung gedacht.

Ob eine Behandlung mit diesem oder anderen Covid-19-Medikamenten notwendig ist und mit welchem Produkt diese erfolgt, wird vom behandelnden Arzt entschieden. Die Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) hat mit der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften Empfehlungen für die Therapie mit Paxlovid herausgegeben. Demnach muss eine Infektion mit „PCR- oder ärztlichem Antigen-Schnelltest mit sensitivem Testkit bei symptomatischen Personen“ festgestellt werden. Es dürfen maximal fünf Tage seit Symptombeginn verstrichen sein und die oder der Betroffene muss Risikofaktoren für einen schweren Verlauf erfüllen, daraufhin erfolgt eine Risikoabschätzung nach Impfstatus und Risikogruppe.

Außerdem braucht es eine Prüfung auf eine ganze Reihe von potenziell interagierenden Medikamenten und die etwaige Abwägung, ob bei Wechselwirkungen ein Absetzen/Pausieren der Ausgangsmedikamente möglich ist und keine Nieren- bzw. Lebererkrankung als Kontraindikation besteht. Nach einer Aushändigung bzw. Verschreibung von Paxlovid sollte eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme bei unerwünschten Wirkungen erfolgen – eventuell per fixem Kontrolltermin oder nach Bedarf. Bei einer Kontraindikation kann der Patient laut der Empfehlung unter Umständen mit Remdesivir (Veklury) oder Molnupiravir (Lagevrio) behandelt werden. Derzeit sind die Covid-19-Medikamente Regkirona, Xevudy, Lagevrio, Paxlovid und Evusheld in Österreich vorrätig und abrufbar, erläuterte das Gesundheitsministerium. (red)

Service: ÖGAM-Empfehlungen