Dieser Tage ist eine Novelle der Ausbildungsordnung für Ärzt:innen der Jugendpsychiatrie in Kraft getreten. Sie soll das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt:in und Patient:in wahren.
In der Jugendpsychiatrie dürfen künftig auch volljährige Patient:innen behandelt werden, und zwar bis zum 25. Geburtstag. Das besagt eine Novelle, die diese Woche in Kraft getreten ist. Bisher mussten Jugendliche mit psychischen Erkrankungen ab ihrem 18. Geburtstag in die Erwachsenenpsychiatrie wechseln, was von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) kritisiert wurde: „Hart erarbeitete Behandlungserfolge dürfen nicht aufgrund des Geburtsdatums plötzlich gefährdet werden“, meinte er. Gerade bei längeren psychischen Erkrankungen sei das Vertrauensverhältnis zwischen Patient:innen und Ärzt:innen wichtig.
„Jugendliche mit komplexen und chronischen psychischen Erkrankungen haben oft über Jahre hinweg Vertrauen zu ihren behandelnden Ärzt:innen aufgebaut. Es ist fatal, diese jungen Menschen schlagartig zum 18. Geburtstag aus dieser Beziehung herauszureißen“, betonte Rauch. „Wir ermöglichen nun eine Übergangsphase und stellen damit sicher, dass diese jungen Erwachsenen gut in ihrem neuen Behandlungsverhältnis ankommen.“ Die Übergangsphase endet mit dem 25. Geburtstag, bis dahin ist ab Erreichen der Volljährigkeit eine Parallelbehandlung möglich. Die Neuregelung bezieht sich auf Krankheitsbilder, die ihren Ursprung im Kindes- und Jugendalter haben. (kagr/APA)