Krankenkassen verschärfen Kürzungen

© ZIHE - stock.adobe.com

Die heimischen Krankenversicherungen streichen weiter Leistungen. Die BVAEB erhöht den Behandlungsbeitrag von zehn auf 20 Prozent, auch bei der ÖGK gibt es Änderungen.

Die Nachricht war kurz und knapp: vier Zeilen auf der eigenen Website. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) erhöht mit 1. Juni den Selbstbehalt („Behandlungsbeitrag“) von derzeit zehn auf 20 Prozent. Das gab die BVAEB auf ihrer Webseite bekannt. Diesen Schritt habe die Hauptversammlung beschlossen, „um trotz der angespannten Budgetsituation das Leistungsniveau der BVAEB auch in Zukunft sicherstellen zu können“, heißt es auf der Homepage. Für Versicherte/Familien mit geringem Einkommen gibt es nach wie vor die Möglichkeit zur Befreiung bzw. Nachsicht vom Behandlungsbeitrag, so die Mitteilung. Auf Medien-Anfrage war am Wochenende seitens der BVAEB keine Stellungnahme zu erhalten.

Der Selbstbehalt beim Arztbesuch war mit 1. April 2016 in der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) von zuvor 20 auf zehn Prozent halbiert worden. BVA-Generaldirektor Gerhard Vogel betonte damals, mit dieser Maßnahme „einen weiteren Schritt zur finanziellen Entlastung unserer Versicherten“ zu setzen. Mit 1. Jänner 2020 – nach der Fusionierung der BVA mit den Eisenbahnern und Bergbauern hin zur BVAEB – gab es eine Leistungs- und Beitragsharmonisierung. Seitdem zahlten auch Eisenbahner:innen und Bergbäuer:innen ebenso wie die Beamt:innen einen Behandlungsbeitrag von zehn Prozent beim Arztbesuch.

Kritik am Vorgehen kam von den Grünen: „Das von der ÖGK vorgelebte überfallsartige Verschlechtern der Leistungen hat nun auch bei der BVAEB Einzug gehalten. Das ist keine Art, mit den Versicherten umzugehen“, erklärte der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner in einem Statement. „Eine rechtzeitige, umfangreiche Information an die Versicherten wäre das Mindeste.“ Besser aber wäre es, „sich anzusehen, wo sich effektiv sparen lässt, ohne dabei Menschen zu belasten“. Die BVAEB sei aber den vermeintlich einfachsten Weg gegangen und kürze auf Kosten der Versicherten – „das ist ungerecht“, so der Abgeordnete.

Auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verschärft dem Sparkurs und die Voraussetzungen für Krankentransporte auf Kassenkosten deutlich. In einem aktuellen Schreiben an Ärzt:innen präzisiert die ÖGK den Begriff der „Gehunfähigkeit“ nach Angaben der Nö-Ärztekammer neu: Ein Krankentransport ist demnach nur noch dann gerechtfertigt, wenn sich eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustands außerhalb der Wohnung nicht selbst fortbewegen kann – auch nicht mit Gehhilfe oder Begleitperson. Keine Kostenübernahme soll künftig mehr erfolgen, wenn öffentliche Verkehrsmittel fehlen, die Infrastruktur mangelhaft ist oder keine Begleitperson verfügbar ist. Bisher galt als gehunfähig, wer aus gesundheitlichen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel, auch nicht mit Begleitperson nutzen konnte. Gleichzeitig fordert die ÖGK von Ärzt:innen eine deutlich detailliertere Begründung für die medizinische Notwendigkeit eines Krankentransports. Fehlt diese nachvollziehbare Dokumentation, werden die Kosten nicht übernommen. Ausnahmen gelten weiterhin etwa für immungeschwächte Patient:innen nach Tumorbehandlungen sowie für jene mit isolationspflichtigen Infektionskrankheiten. Auch für Transporte zur Chemo- oder Strahlentherapie sowie zur Durchführung einer Dialysebehandlung gelten die Regeln der „Gehunfähigkeit“ nicht.

„Mit der Neudefinition des Begriffes „Gehunfähigkeit“ nimmt die ÖGK sehr empfindliche Leistungskürzungen für Versicherte vor. Dass angesichts der finanziellen Situation Einsparungen notwendig sind, ist nachvollziehbar. Völlig unverständlich ist jedoch, dass sich die ÖGK bei Umsetzung und Kommunikation dieser Maßnahmen aus der Verantwortung stiehlt und die gesamte Belastung auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte abwälzt“, kritisiert Ärztekammerpräsident Harald Schlögel. „Wir erhalten ein lapidares Schreiben, sollen die neuen Regeln administrieren, die Neudefinition von ‚Gehunfähigkeit‘ erklären, die medizinische Notwendigkeit detailliert begründen – und letztlich auch den Ärger jener Patientinnen und Patienten abfangen, die ihren Krankentransport künftig großteils privat bezahlen müssen“, sagt Dagmar Fedra-Machacek, Kurienobfrau und niedergelassene Kassenärztin. (red/APA)