Kritik an Ärzteschaft in Novelle zum Apothekengesetz

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Alle Parlamentsparteien wollen gemeinsam das Apothekengesetz ändern. Kern ist die Kritik an möglichen Absprachen bei ärztlichen Verordnungen „aus wirtschaftlichen Motiven“.

Mit den Stimmen aller Parteien wurde am Dienstag im Gesundheitsausschuss des Nationalrates die Novelle des Apothekengesetzes beschlossen. Für Diskussionen mit der Ärzteschaft wird vor allem ein Zuweisungsverbot für Verschreibungen von Medikamenten sorgen. Laut Gesundheitsministerium habe sich seit der Einführung des e-Rezepts in der Praxis gezeigt, dass Vereinbarungen zur Zuweisung von Verschreibungen getroffen beziehungsweise ärztliche Verschreibungen aus wirtschaftlichen Motiven unmittelbar an bestimmte Apotheken übermittelt werden. Durch das generelle Verbot mit bestimmten Ausnahmen will man laut Erläuterungen der raschen technischen Entwicklung gerecht werden und allfällige künftige Modelle erfassen. Ein Verstoß gegen die neuen Bestimmungen soll eine Verwaltungsübertretung darstellen. Aus Regierungskreisen ist zu hören, dass vor allem die Apothekerkammer für die Änderung lobbyiert hat und Druck aus Ärztekreisen dafür ins Treffen führte. Werner Saxinger (ÖVP) erklärte, es gelte, Geschäftsmodellen einen Riegel vorzuschieben, die darauf abzielen, dass ärztliche Verschreibungen an bestimmte Apotheken übermittelt werden.

Die Anpassung des Arzneimittelgesetzes soll es öffentlichen Apotheken zudem ermöglichen, Abholfächer beziehungsweise Abholstationen zur Hinterlegung von rezeptfreien Arzneimitteln für Kundinnen und Kunden einzurichten. Die Abholstationen müssen unmittelbar an die jeweilige Apotheke anschließen und unterliegen als Teile der Apothekenbetriebsanlage den entsprechenden Genehmigungs- und Überprüfungspflichten. Die Änderungen seien ein erster Schritt, eine weitreichendere Novellierung im Bereich der Apotheken werde folgen, ließ Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) aufhorchen – ohne aber ins Detail zu gehen. (red)