Kritik an PVA-Begutachtungen wächst weiter

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Fachärztliche Befunde ignoriert, respektloser Umgang: Begutachtungen zu Pflegegeld, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension der Pensionsversicherung stehen weiter im Fokus.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger, fordert bei den Begutachtungen zu Pflegegeld, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, aber auch zum Grad der Behinderung Reformen ein. Nachdem eine von der Arbeiterkammer in Auftrag gegebene Studie hier grobe Missstände aufgezeigt hatte, schloss sich Steger der AK-Forderung nach einer eigenständigen, von der PVA losgelösten Begutachtungsstelle an. Auch der Verein „Chronisch Krank“ und die Opposition verlangen Verbesserungen.

Eine vom Forschungsinstitut „Foresight“ im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich durchgeführte Studie zeigte auf, dass 70 Prozent der Antragstellenden bei der PVA die Untersuchungen als „wenig“ oder „gar nicht“ respektvoll empfanden, 42 Prozent sahen das bei deren Begutachtung zum Pflegegeld so. Im Jahr 2025 führte die AK über 2.500 Gerichtsverfahren gegen die PVA Oberösterreich und erstritt dabei die enorme Summe von 70,35 Millionen Euro. Steger betont in einem APA-Interview, es handle sich um kein lokales, sondern „ein österreichweites Thema“. Dies habe diese Woche auch ein Vernetzungstreffen mit zahlreichen Stakeholdern zum Thema Begutachtungen ergeben, sagte sie. Auch Jürgen Holzinger vom Verein „Chronisch Krank“ sagte, die Erfahrungen des Vereins (mit rund 1.000 Klagen jährlich gegen PVA und SVS) würden die Ergebnisse der Studie vollumfänglich bestätigen.

Die von der AK geforderte unabhängige zentrale Begutachtungsstelle wäre dringend geboten, idealerweise in Form eines „One-Stop-Shops“, betonte Steger. „Es braucht am besten eine Begutachtungsstelle und nicht verschiedene“, sagte sie. Derzeit werden die Betroffenen von allen Institutionen im Wesentlichen extra begutachtet – für jeden Antrag gesondert. „Es wäre gut, wenn es eine transparente und intersubjektiv nachvollziehbare Begutachtung gibt, die auch von einem multiprofessionellen Team gemacht wird und nicht von einer Einzelperson“, sagte Steger. Holzinger verwies darauf, dass sein Verein seit mittlerweile über 15 Jahren unabhängige Gutachter:innen einfordert. „Unter anderem muss auch gewährleistet sein, dass die Gutachter:innen mitgebrachte Befunde von behandelnden Ärzt:innen beachten und in ihre Begutachtung mit aufnehmen“, betonte er.

Argumente, dass derartige Änderungen im Rahmen der derzeitigen gesetzlichen Lage nicht möglich wären, lässt Steger nicht gelten: „Natürlich kann ich jetzt in die Selbstverwaltung nicht direkt eingreifen, aber ich muss Gespräche darüber führen, was es auch an gesetzlichen Erneuerungen braucht“, sieht sie die Politik gefordert. „Richtig schäbig“ sei es, wie mit Menschen umgegangen werde, „die vor allem nicht sichtbare Beeinträchtigungen haben“ – zum Beispiel psychosoziale Beeinträchtigungen oder Menschen mit postviralen Erkrankungen wie Post Covid oder ME/CFS. „Gerade bei postviralen Geschichten ist das Medical Gaslighting wirklich haarsträubend“, so Steger.

Auch die Wiederbegutachtungspraxis sieht Steger kritisch, also die Re-Evaluierung von schon erfolgten Einstufungen oder Bescheiden, etwa beim Reha-Geld oder dem Grad der Behinderung. Die Behindertenanwältin verwies hier auch auf eigene Erfahrung in der Jugend: Nach einer unfallbedingten Amputation eines Oberschenkels wurde sie zur Wiederbegutachtung bestellt, mit der Begründung, es sei „mit einem Wegfall der Behinderung zu rechnen“. „Ich habe dann angerufen und gefragt, ob mir etwa das Bein nachwachsen soll.“

Unterstützung erhält Steger von der Opposition. „So wie das Begutachtungssystem derzeit funktioniert, kann es nicht weitergehen. Es braucht rasch strukturelle Änderungen, allen voran eine unabhängige Ombuds- und Beschwerdestelle für Betroffene“, verlangt Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner eine „umfassende Reform des Begutachtungswesens.“ FPÖ-Pflegesprecher Christian Ragger betont: „Wir fordern schon seit Langem eine bedarfsgerechte, faire und nachvollziehbare Pflegegeldeinstufung.“ Wer Pflege brauche, müsse sie auch bekommen. Daher sei in diesem Bereich „größtmögliche Transparenz, Verlässlichkeit und Gerechtigkeit“ nötig.

Die PVA sieht sich bezüglich ihrer Begutachtungspraxis schon länger mit Kritik konfrontiert. Auf Missstände insbesondere im Bereich von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen wies etwa im vergangenen Jahr eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier hin, Betroffene fallen oft um sozialrechtliche Ansprüche etwa auf Invaliditätspension um. Für Aufsehen sorgten in diesem Zusammenhang auch im Vorjahr kolportierte Aussagen von PVA-Chef Winfried Pinggera, die er laut dem Gründer der We&Me-Stiftung, Gerhard Ströck, bei einem Gesprächstermin getätigt haben soll. Demnach soll Pinggera in Bezug auf ME/CFS-Patient:innen und deren Ärzt:innen von „Trittbrettfahrern“ und „Scharlatanen“ gesprochen haben. Der PVA-Chef ließ die Behauptungen damals zurückweisen – es habe sich um „konstruktive Gespräche“ gehandelt; Ströck blieb auf Nachfrage dennoch bei seinen Aussagen. (red/APA)