Neue Richtlinien erleichtern Abgabe von Arzneimitteln 

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Ab Mai 2025 treten die neuen Richtlinien für Parallelimporte und Retaxierungen in Kraft, die Ärzt:innen mit Hausapotheken, Apotheken und Sozialversicherung entlasten sollen. 

Ab Mai 2025 treten die reformierten Richtlinien für die Abgabe parallel importierter Arzneimittel (RPI 2025) in Kraft. Die neuen Vorgaben schaffen klare rechtliche Rahmenbedingungen und erleichtern die Verrechnung von Arzneimitteln mit der Sozialversicherung. Im Detail schaffen die RPI 2025 Verbesserungen für österreichische Apotheken sowie hausapothekenführende Ärzt:innen, indem die Rechtsfolgen bei unzulässigen Abgaben abgeschwächt und die administrativen Rahmenbedingungen verbessert wurden. Gleichzeitig ergeben sich aus der Neuregelung auch Vorteile für die Sozialversicherung: mit den RPI 2025 wird der administrative Aufwand bei der Berechnung und Abrechnung für Medikamente durch die Einführung eines sogenannten Schwellenwerts reduziert. Konkret bedeutet das, dass grundsätzlich eine Abrechnung erfolgt, wenn die Differenz zwischen zulässigem und abgegebenem Produkt nicht mehr als drei Euro beträgt.

Die Überarbeitung der RPI 2024 ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Apothekerkammer. Peter McDonald, stellvertretender Vorsitzender des Dachverbands der Sozialversicherungsträger, hebt hervor, dass mit den RPI 2025 eine hohe Versorgungssicherheit für die Versicherten gewährleistet wird, während gleichzeitig die administrativen Hürden verringert und wirtschaftliche Vorteile für beide Seiten erzielt werden. Die Änderungen treten am 1. Mai 2025 in Kraft und werden im Apothekergesamtvertrag berücksichtigt. (red)