© Chinnapong – stock.adobe.com Patientenorganisationen sollen künftig stärker in die Planung und Steuerung des Gesundheits- und Sozialsystems eingebunden werden. Bis Frühjahr 2027 soll ein Vorschlag für ein entsprechendes Gesetz vorliegen.
Österreich hat bei der Beteiligung von Patient:innen Nachholbedarf. Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich und der Patientenombudsmann der Wiener Ärztekammer, Thomas Holzgruber, wollen deshalb einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung erarbeiten, wie bei den Praevenire-Gesundheitstagen in Eisenstadt bekannt wurde.
Das Projekt für ein „Patientenorganisationbeteiligungsgesetz“ ist im aktuellen Regierungsprogramm enthalten. Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) habe den Anstoß für die Arbeit an einer gesetzlichen Regelung von Stellung, Funktion und Finanzierung der Selbsthilfeorganisationen gegeben, berichtete Angelika Widhalm, Präsidentin des Selbsthilfe-Bundesverbandes. „Wir bemühen uns darum bereits seit rund 40 Jahren“, so Widhalm. Zugleich kritisierte sie, dass Patientenorganisationen bei der aktuellen Gesundheitsreform nicht eingebunden seien. Auf ihre Frage, wo diese in den Reformarbeitsgruppen vertreten seien, habe Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) geantwortet: „Das ist nicht vorgesehen.“
In anderen Ländern, etwa Deutschland, sind Position und Finanzierung von Selbsthilfeorganisationen bereits gesetzlich geregelt. „Das ist eine moralische Verpflichtung“, betonte Widhalm. Eine gesetzliche Patientenvertretung schaffe soziale Chancengerechtigkeit. „Wir müssen in Österreich endlich die Brücke zwischen den Patientenorganisationen und den Institutionen schließen.“
Gemeinsam mit Patientenombudsmann Holzgruber und verschiedenen Selbsthilfeorganisationen soll bis zum Frühjahr 2027 ein erster Gesetzesvorschlag entstehen. Das Wissen der Patient:innen über ihre Bedürfnisse, ihre Lebenssituation und ihre Erfahrungen mit der medizinischen und sozialen Versorgung müssen stärker für Planung und Verbesserung der Versorgungssysteme genutzt werden, so Holzgruber. Im Gegenzug müssten auch die Selbsthilfeorganisationen ihre Strukturen vereinheitlichen. Ein gemeinsamer Dachverband soll für alle sprechen können. Als Finanzierungsgrundlage steht derzeit ein Aufschlag von 1,50 Euro auf die jährliche E-Card-Gebühr im Raum, die alle Versicherten an die Krankenkasse zahlen. (tab/APA)