ÖGK bittet bei Krankentransport zur Kasse 

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Mit Juli 2025 führt die ÖGK sozial gestaffelte Kostenbeiträge für planbare Krankentransporte ein. Akute Notfälle bleiben weiterhin kostenlos versorgt. 

Mit 1. Juli 2025 führt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Selbstbehalte für planbare Krankentransporte ein. Ziel sei es, die Versorgung langfristig abzusichern und strukturelle Verbesserungen zu erreichen. Für einfache Krankenbeförderungen ohne Sanitäter:innen – etwa mit Taxis oder Fahrtendiensten – wird ein Kostenanteil in der Höhe der Rezeptgebühr von 7,55 Euro fällig, für sanitätsdienstlich begleitete Krankentransporte 15,10 Euro. Ausgenommen sind Personen mit Rezeptgebührenbefreiung, Kinder sowie Fahrten zu bestimmten Behandlungen wie Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse.

Die ÖGK reagiert damit auf die massiv gestiegene Zahl an Transportleistungen: 2024 wurden 2,8 Millionen Blaulichttransporte sowie 1,7 Millionen weitere Krankenbeförderungen verzeichnet. Die neue Regelung betrifft ausschließlich planbare Fahrten ohne akuten medizinischen Notfall. Rettungs- und Notarzttransporte bleiben kostenfrei. Zusätzlich wurde eine Jahresobergrenze von 28 Fahrten für den Selbstbehalt eingeführt, um sozial verträgliche Lösungen sicherzustellen. (red)