© rendeeplumia - AdobeStock Alle fünf im Nationalrat vertretenen Parteien haben im Gesundheitsausschuss des Nationalrates Reformen bei der Elektronischen Gesundheitsakte beschlossen.
Da sich aus medizinischer und versorgungstechnischer Sicht die bestehende Löschfrist der ELGA-Gesundheitsdaten von zehn Jahren insbesondere im Hinblick auf chronische, seltene oder komplexe Erkrankungen als zu kurz erwiesen habe, traten SPÖ, FPÖ, ÖVP und NEOS in einer gemeinsamen Gesetzesinitiative für eine Verlängerung auf 30 Jahre ein. Für eine durchgängige und qualitativ hochwertige Behandlung sei oftmals ein längerer Zugriff auf historische Gesundheitsdaten erforderlich, heißt es in der Begründung des Antrags auf Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes, das rückwirkend per 1. Dezember 2025 in Kraft treten soll. Dies bedeutet auch, dass rechtmäßig unzugänglich gemachte Verweise wieder hergestellt werden müssen. Die Grünen stimmten nach anfänglichen Bedenken zu.
Die Notwendigkeit der Verlängerung der Speicherfrist ergebe sich aus den Erfahrungen von nun zehn Jahren seit dem operativen Start der Speicherung von Gesundheitsdaten in ELGA, argumentieren die Abgeordneten. Im Dezember 2015 seien die ersten elektronischen Befunde in ELGA gespeichert worden, weshalb diese aufgrund der geltenden Rechtslage ab Dezember 2025 laufend gelöscht würden. Gleichzeitig wird im Antrag darauf hingewiesen, dass ELGA-Teilnehmer jederzeit eigenständig einzelne Befunde ohne Angabe von Gründen löschen könnten.
Als „blanken Hohn“ bezeichnete es FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak, wenn „gewollte Daten zwangsgelöscht würden“. Aus diesem Grund habe seine Fraktion das Anliegen mitgetragen. Außerdem würde es bei ELGA eine Wahlmöglichkeit und ein Opt-Out geben, was auch in anderen Bereichen sinnvoll wäre. Da in seiner Fraktion eine Reihe von datenschutzrechtlichen Bedenken geäußert wurden, habe es im Vorfeld eine lange Diskussion darüber gegeben, erläuterte Ralph Schallmeiner (Grüne). Da aber die Vorteile überwiegen würden, habe man sich dazu entschieden, dem Antrag zuzustimmen. Der Antrag wurde bei der Abstimmung einstimmig angenommen. (red)