Patientenwalt: Jeder zweite niedergelassene Arzt ist Wahlarzt

Adobe Stock/Andy Dean

Das Thema Ärztemangel rückt wieder in die Schlagzeilen. Diesmal ausgehend von Westösterreich. Vorarlbergs Patientenwalt warnt davor, dass Kassenärzte ihre Ordination schließen und dann eine Wahlarztpraxis eröffnen.

Vorarlbergs Patientenanwalt Alexander Wolf stellt in Vorarlberg eine Entwicklung weg vom Kassenarzt- hin zum Wahlarztsystem fest. Diese gelte es „mit Sorge“ zu betrachten, warnte Wolf in seiner Mitteilung zum Jahresbericht. Einige Kassenärzte hätten 2019 zunächst ihre Praxis geschlossen und dann als Wahlärzte wiedereröffnet. Von knapp 650 Ärzten mit Ordination führten mittlerweile bereits 333 eine Wahlarztordination, rechnete Wolf vor: „Das hat zur Folge, dass mangels finanzieller Ressourcen beziehungsweise privater Krankenversicherungen immer weniger Ärzte der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung stehen und dadurch die Kassenarztordinationen massiv belastet sind“, stellte er fest. Die Situation werde sich in Zukunft aufgrund von Pensionierungen noch verschärfen. Das führe dazu, dass Patienten gezwungen würden, auch Bagatellen in der Ambulanz versorgen zu lassen. „Dies verteuert das System und entspricht nicht den Zielvorstellungen der Planung“, sagte Wolf.

Zur Wartezeit im Krankenanstaltenbereich erklärte der Patientenanwalt, dass die Situation durch die Corona-Pandemie noch einmal verschärft worden sei. Wirbelsäulenpatienten seien schon 2019 mit Wartezeiten von über einem Jahr konfrontiert gewesen, forderte Wolf Maßnahmen. „Dabei ist insbesondere daran zu denken, dass Schmerzpatienten ein Prozedere angeboten werden muss, um die Zeit überbrücken zu können“, sagt er. Hinsichtlich des gehandhabten Wartelistensystems wies der Patientenanwalt darauf hin, dass laut Vorarlberger Spitalgesetz Patienten auf der Warteliste auf ihr Verlangen hin Auskunft über ihre Wartezeit erhalten müssen. In der Vergangenheit sei diese Information aber oft nicht zu erhalten gewesen, verlangte Wolf „tunlichst eine Auskunftseinholung auf elektronischem Wege zu ermöglichen.“ Auch die Wartezeit auf eine MRT-Untersuchung im niedergelassenen Bereich führe zu übermäßigen Belastungen der Patienten. (red/APA)