© PVA/Martin Jager Die Arbeiterkammer übt heftige Kritik an der Begutachtung der Pensionsversicherung. Die Rede ist von mangelndem Respekt und intransparenten Entscheidungen mit oft gravierenden Folgen.
Medizinische Gutachten als Basis für Pflegegeld sowie Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension sind immer heikel. Fallen sie nicht so aus, wie sich das die Betroffenen erhoffen, gibt es Kritik. Ob diese berechtigt ist, lässt sich meist schwer sagen. Zuletzt häufte sich allerdings strukturelle Kritik etwa im Zusammenhang mit Long Covid-Gutachten. Jetzt legt die Arbeiterkammer nach. Täglich würden sich Mitglieder an die AK Oberösterreich wenden und ihre Probleme in Zusammenhang mit Gutachten durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) schildern. „Viele Antragsteller:innen empfinden den Begutachtungsprozess durch die PVA als belastend und willkürlich. Zudem verdeutlichen die gewonnenen Rechtsfälle der AK gegen die PVA, dass es in vielen Fällen falsche Einstufungen beim Pflegegeld beziehungsweise falsche Einschätzungen bei der Arbeitsfähigkeit gibt.“ Im Jahr 2025 führte die AK über 2.500 Gerichtsverfahren gegen die PVA Oberösterreich und erstritt dabei die enorme Summe von 70,35 Millionen Euro.
Eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts „Foresight“ im Auftrag der AK Oberösterreich belegt nun die Kritikpunkte der Antragsteller:innen im Zuge der PVA-Gutachten auch wissenschaftlich. Die finale Stichprobe umfasst 817 Personen, die in den vergangenen zehn Jahren einen Antrag auf Pflegegeld oder Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension gestellt haben. „Die Berichte und Erfahrungen sind mitunter bedrückend“, berichtet die Arbeiterkammer. Insgesamt wird die Untersuchungssituation überwiegend negativ erlebt. 70 Prozent der Antragsteller:innen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bezeichnen die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll. Bei Anträgen auf Pflegegeld sind es 42 Prozent. „Befragte berichten auch über den Eindruck der Voreingenommenheit der Gutachter:innen und, dass Antragsteller:innen unterstellt werde, ihre Beschwerden vorzutäuschen. Oder auch, dass die Begutachtung von vornherein auf eine Ablehnung ausgerichtet gewesen sei“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Konkret erzählen Befragte von einem unfreundlichen oder kasernenartigen Ton bis hin zu Anschreien, unpassenden Fragen und Anmerkungen sowie der Unterstellung, die gesundheitlichen Probleme zu simulieren. Antragsteller:innen von Pflegegeld berichten zudem von Forderungen nach der Demonstration intimer Tätigkeiten wie Toilettengang und Duschen, die für die Antragsteller:innen sehr schwierig sind. Bei Anträgen auf Pflegegeld berichten acht Prozent der Antragsteller:innen, dass eine Begleitperson nicht erwünscht oder verboten war, bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension berichten dies 30 Prozent. Stangl: „Es handelt sich offenbar nicht um Einzelfälle, in denen kranke und pflegebedürftige Menschen von der PVA unangemessen oder sogar herabwürdigend behandelt werden.“ Die Gutachter:innen sollten diesbezügliche Schulungen erhalten, die den Fokus auf Unvoreingenommenheit, umfassende Untersuchung unter Berücksichtigung der Sichtweise und Probleme der Antragsteller:innen sowie Antidiskriminierung legt, fordert er.
Die Arbeiterkammer Wien unterstützt die Forderungen aus Oberösterreich nach einer unabhängigen Begutachtungsstelle und fairen Verfahren. „Diese unhaltbaren Zustände bei der PVA sind jedoch nur das letzte Glied einer Kette eines umfassenden Systemversagens. Der Zugang zu krankheitsbedingten Pensionen wurde in den vergangenen Jahren drastisch erschwert. Die Zuerkennungen von Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen bei Unselbstständigen sind von 24.093 im Jahr 2010 auf 10.110 im Jahr 2024 gesunken – ein Einbruch um fast 60 Prozent. Im internationalen Vergleich weist Österreich mittlerweile die niedrigste Invaliditäts-Pensionsquote auf“, kritisiert Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien. Dieser Hürde beim Pensionszugang stünde seit 2017 ein „völliger Stillstand“ bei Prävention, Krankenstandsmanagement und beruflicher sowie medizinischer Rehabilitation gegenüber. „Krankheitsbedingt beeinträchtigte Menschen können nicht mehr in Pension gehen, erhalten aber gleichzeitig kaum Unterstützung für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt“, so Stilling weiter. „Wir dürfen kranke Menschen nicht länger in einem bürokratischen Niemandsland alleinlassen. Es braucht jetzt einen Paradigmenwechsel.“
„Die Ergebnisse dieser Studie bestätigen leider einmal mehr das, was wir seit Jahren von Betroffenen hören und politisch thematisieren. Wenn Menschen den Begutachtungsprozess als respektlos, voreingenommen oder gar willkürlich erleben, dann ist das für einen Sozialstaat schlicht inakzeptabel. Wer krank oder pflegebedürftig ist, darf nicht zusätzlich das Gefühl bekommen, sich rechtfertigen zu müssen oder unter Generalverdacht zu stehen“, gibt sich Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen, „entsetzt“ über die AK-Studie. Besonders problematisch sei auch, dass vorhandene fachärztliche Befunde offenbar immer wieder ignoriert oder Diagnosen schlicht in Zweifel gezogen werden. (rüm)