Rechnungshof kritisiert „chaotische“ Corona-Politik

© Jakob Glaser/BKA

In einem Rohbericht kritisiert der Rechnungshof die Corona-Politik von Bund und Ländern als chaotisch und unübersichtlich. Vor allem in der Anfangszeit der Pandemie habe wenig Koordination zwischen den Körperschaften stattgefunden.

Deutliche Kritik übt der Rechnungshof an der Zahlenvielfalt zu Covid-19-Indikatoren, mit denen die Öffentlichkeit versorgt wurde. Gesundheitsministerium, Innenministerium und die Länder veröffentlichten auf ihren Dashboards oder Websites täglich „in unterschiedlichen Formaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Daten mit unterschiedlichen Auswertungszeitpunkten und unterschiedlichem Detailgrad, die sich mitunter auch in ihrer Definition unterschieden“, schreiben die Kontrolleure. Das habe das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden und die Richtigkeit der Daten beeinträchtigt und infolgedessen auch der Akzeptanz der Pandemiemaßnahmen geschadet.

Wie aus einem der APA vorliegenden Rohbericht hervorgeht, haben sowohl im Krankenanstaltenrecht als auch im Allgemeinen Sozialversicherungsrecht im Wesentlichen geeignete Regelungen für den Krisen- und Katastrophenfall gefehlt. Auch die Gesundheitsplanung enthielt keine Vorkehrungen. „Es war zu Beginn der Pandemie unklar, wer für Maßnahmen zur Anpassung des Gesundheitssystems im Pandemiefall zuständig war.“ Der Rechnungshof hält zudem fest, dass man es im Sommer 2020 verabsäumt habe, das Contact-Tracing mit ausreichend Personal auszustatten, um die Infektionsketten auch bei hohen Ansteckungszahlen durchbrechen zu können.

Kritik üben die Prüfer weiters an den fehlenden Erhebungen zu Folgeschäden aufgrund aufgeschobener Operationen und reduzierter Arztkontakte. „Kritisch zu beurteilen war auch, dass kein Konzept für eine begleitende Erforschung von Langzeitfolgen durch eine Covid-19-Erkrankung, Folgeschäden durch eingeschränkte Leistungen während der Covid-19-Pandemie oder für einen veränderten Bedarf der Bevölkerung, etwa aufgrund verschobener Operationen, bestand.“

„Die Länder setzten das bundesweit einheitliche Epidemiegesetz durch unterschiedliche Arbeitsabläufe und IT-Instrumente um“, schreibt der RH weiter. Die Länder legten teilweise die Vorgaben aus dem Gesundheitsministeriums unterschiedlich aus. „Das erschwerte die Interpretation der resultierenden Daten.“ Weiteres sollen Vorgaben für die Bevorratung von Schutzausrüstung und medizinischen Geräten geschaffen werden. (red/APA)

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