Regierung fixiert jetzt doch noch die Maskenpflicht in Arzt-Praxen

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Die Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus gilt ab Mitternacht wieder in umfassender Form. Festgeschrieben wurde erstmals auch eine Maskenpflicht in Arztordinationen.

Ab Freitag muss der Nasen-Mund-Schutz nicht nur wie bisher in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, sondern auch im gesamten Lebensmittelhandel, in Tankstellenshops, in Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen. Angesichts des Anstiegs der täglichen COVID-19-Infektionszahlen im dreistelligen Bereich hat die Regierung bereits am Dienstag wie berichtet angekündigt, dass die Mitte Juni gelockerte Maskenpflicht ab Freitag wieder verschärft wird. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erließ nun die entsprechende Verordnung, mit der die (nach wie vor gültige) „Lockerungsverordnung“ adaptiert wird.

Demnach gilt die Maskenpflicht ab Freitag in zahlreichen zusätzlichen Bereichen. Wieder eingeführt wird die Pflicht beim Einkaufen, allerdings nur im Lebensmittelhandel. Neben Supermärkten sind davon etwa auch Tankstellenshops oder Greißlereien oder Bäckereien betroffen. Neu ist die Tragepflicht auch bei Besuchen von Bank- oder Postfilialen. In der Verordnung eindeutig klargestellt wurde nun, dass Besucher von Gesundheitseinrichtungen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Betroffen davon sind Kranken- und Kuranstalten sowie Pflegeheime. Zwar war das in den meisten Einrichtungen schon bisher gelebte Praxis, verpflichtend verordnet war diese Regelung aber nicht. Laut Gesundheitsministerium gilt die Maskenpflicht auch in Arztpraxen: Patienten müssen dort ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für jene Patienten, die stationär in Gesundheitseinrichtungen aufgenommen sind, gilt laut dem Büro Anschobers hingegen keine generelle Maskenpflicht.

Die Österreichische Ärztekammer (ÖAK) hat die Entscheidung ausdrücklich begrüßt. Diese Maßnahme wäre in Anbetracht der Sorglosigkeit vieler Menschen und der damit verbundenen stetig steigenden Zahl an Infizierten „schon längst notwendig gewesen“, betonte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. „Es ist gut und richtig, an die Eigenverantwortung der Menschen zu appellieren. Wenn das aber nichts nützt, muss es zu Anordnungen kommen, schon allein zum Schutz jener, die schon bisher einen Nasen-Mund-Schutz in geschlossenen Räumen getragen und damit ihre Mitmenschen geschützt haben“, meinte Szekeres in einer Presseaussendung. Zu rasch habe man sich nach den ersten Lockerungen an die wiedererlangte Freiheit gewöhnt. Die nun erfolgte Verschärfung der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sei „die einzig richtige Antwort der Regierung auf die zunehmende Sorglosigkeit der Menschen und zudem eine vergleichsweise niederschwellige, aber umso effektivere Maßnahme im Kampf gegen COVID-19“, hielt Szekeres fest. (red/APA)