Regierung legt Pflegereform vor – das sind die Eckpunkte

(c) Rümmele

Die Regierung hat pünktlich zum „Tag der Pflege“ am Donnerstag ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, das insgesamt eine Milliarde Euro schwer ist.

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) erklärte bei der Pressekonferenz zur Präsentation des Pakets, er wolle damit sicherstellen, dass der „wunderbare Beruf“ der Pflege unter guten Voraussetzungen stattfinden könne: „Klatschen allein ist zu wenig!“ Auch für die 24-Stunden-Betreuung sind finanzielle Verbesserungen vorgesehen, die aber noch von den Sozialpartnern final ausgearbeitet werden müssen. ÖVP-Klubobmann August Wöginger betonte, dass man bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode die Rahmenbedingungen für die Menschen, die in der Pflege arbeiten, verbessern werde.

Das sind die Eckpunkte:

  • Wer seine erste Ausbildung in einem Pflegeberuf macht, erhält einen Ausbildungszuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat bzw. pro Praktikumsmonat.
  • Für Umsteiger:innen, die aus einem anderen Beruf in die Pflege wechseln, sowie für Wiedereinsteiger:innen gibt es während einer, vom AMS geförderten Ausbildung ein Pflegestipendium von mindestens 1.400 Euro pro Monat.
  • Für Jugendliche wird es, vorerst als Modellversuch, eine Pflegelehre in ganz Österreich geben.
  • Bestehende Schulversuche an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen werden ins Regelschulwesen übernommen.
  • Pflegeassistent:innen dürfen weiterhin unbefristet in Krankenanstalten tätig sein.
  • Erweiterte Kompetenzen für Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz: Ab- und Anschließen laufender Infusionen – ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen – bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben.
  • Zusätzliche Kompetenzerweiterungen für Pflegefachassistenz: Legen, Wechsel und Entfernung von subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen sowie die Verabreichung von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen.
  • Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungen wird deutlich vereinfacht, beschleunigt und entbürokratisiert.
  • Es wird ein bedingter Rechtsanspruch auf Weiterbildung im Berufsleben geschaffen.
  • Mehr Gehalt für alle Beschäftigten in der Pflege: Für die Jahre 2022 und 2023 stellt der Bund insgesamt 520 Millionen Euro zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich als monatlicher Gehaltsbonus.
  • Zusätzliche Entlastungswoche, auf die beim Bund oder bei privaten Einrichtungen beschäftigte Pflegekräfte ab ihrem 43. Geburtstag Anspruch haben – unabhängig davon, wie lange sie schon im Betrieb arbeiten.
  • Erleichterungen bei der Zuwanderung von ausgebildeten Fachkräften
  • Alle Beschäftigten in der stationären Langzeitpflege erhalten künftig pro Nachtdienst zwei Stunden Zeitguthaben.
  • Für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen oder Demenz wird der Wert des Erschwerniszuschlages von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht.
  • Künftig besteht drei Monate Rechtsanspruch auf Pflegekarenz statt bisher ein Monat.
  • Die erhöhte Familienbeihilfe wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet.
  • Die Bundesregierung schafft einen Angehörigenbonus von 1.500 Euro ab dem Jahr 2023 für die Person, die den größten Teil der Pflege zuhause leistet und selbst- oder weiterversichert ist.
  • Bei der 24-Stunden-Betreuung wird die unselbstständige Beschäftigung attraktiviert.
  • Es werden Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ermöglicht. (rüm)