Schadstoff Phthalat in vielen Urinproben – vielleicht von Sonnencremes

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Das deutsche Umweltbundesamt begibt sich aktuell auf Spurensuche, woher der kürzlich in Urinproben nachgewiesene verbotene Schadstoff Phthalat stammen könnte.

Ein in Urinproben entdeckter verbotener Schadstoff könnte nach Angaben aus dem deutschen Umweltbundesamt möglicherweise aus Sonnenschutzmitteln stammen. Das Phthalat MnHexP (Mono-n-hexyl-Phthalat) war kürzlich im Urin zahlreicher Menschen in Deutschland gefunden worden. „Man sollte nun aber auf gar keinen Fall auf Sonnenschutzmittel verzichten”, warnt Marike Kolossa vom Umweltbundesamt. Die Krebsgefahr durch Sonnenstrahlen sei zu hoch.

„Unsere Erkenntnisse reichen zu diesem Zeitpunkt nicht für eine Maßnahmenempfehlung”, so Kolossa weiter. „In unseren ersten, sondierenden Analysen sehen wir einen Zusammenhang zwischen der Belastung mit MnHexP und Kosmetika, darunter insbesondere Sonnenschutzmitteln”. Aber auch viele Cremes würden Sonnenschutzmittel enthalten. Das deutsche Umweltbundesamt habe in einer noch laufenden Umweltstudie zur Gesundheit nach neuesten Daten in etwa 37 Prozent der Proben den Metabolit MnHexP entdeckt. Er ist demnach ein Abbauprodukt des nicht zugelassenen Weichmachers DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat). Der fortpflanzungsschädigende Stoff MnHexP sei erstmals 2023 entdeckt worden. Das deutsche Umweltbundesamt hatte ihn im Urin Erwachsender nachgewiesen, eine Behörde im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen in dem von Kindergartenkindern.

Der Stoff DnHexP darf in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge seien nicht gestellt worden. Nicht auszuschließen sei, dass er in Altlasten oder DnHexP-haltigen Importerzeugnissen stecke. Schon seit vielen Jahren ist DnHexP in der EU stark beschränkt beziehungsweise verboten. Die Suche nach der Herkunft des Schadstoffs sei Detektivarbeit, meint Kolossa. Das UBA arbeite eng mit EU-Behörden zusammen, um das Ausmaß des Problems in Europa zu erfassen und Maßnahmen zu ergreifen.

Der deutsche Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW), mit Sitz in Frankfurt, weist in einer Aussendung daraufhin, dass das Umweltbundesamt bisher keine wissenschaftliche Belege für die Aussagen ihrer Expertin vorgelegt habe: „Di-n-hexylphthalat ist gemäß den gesetzlichen Regelungen in Kosmetik verboten. Der IKW und die Kosmetikhersteller können daher den vom Umweltbundesamt hergestellten Zusammenhang zwischen Sonnenschutzmitteln und dem in den Urinproben gefundenen Stoff nicht nachvollziehen.“ (APA/red)