Strengere Informationspflichten für Ärzt:innen

Ordination Praxis Hausarzt 3(c) pixabay

Eine Novellierung des Medizinproduktegesetzes bringt Änderungen für Ärzt:innen. Konkret geht es um die zeitnahe und schnelle Warnung vor Risiken durch Implantate.

Sollten von Implantaten gesundheitliche Gefährdungen ausgehen, so müssen künftig Patient:innen „nachweislich“ und „ohne unnötigen Aufschub“ von den behandelnden Ärzt:innen oder den Krankenanstalten informiert werden, sieht eine mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS im Gesundheitsausschuss am Mittwoch beschlossene Regierungsvorlage vor. Anlassfall dafür seien schadhafte Verhütungsspiralen eines spanischen Herstellers gewesen, die auch in Österreich vielen Frauen eingesetzt wurden, erinnerte Ralph Schallmeiner (Grüne).

Als zuständige Überwachungsbehörde fungiert das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), das laut geltender Rechtslage ein koordiniertes Zusammenwirken von Herstellern, Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsberufen gewährleistet, heißt es in den Erläuterungen der Gesetzesnovelle. Eine Mitteilung des Bundesamts über bestehende, das heißt im Rahmen der entsprechenden Untersuchungen festgestellte, Gesundheitsgefährdungen durch Implantate, wird einerseits auf der Homepage des BASG veröffentlicht, andererseits an die Landessanitätsdirektionen und die Ärztekammer weitergeleitet. Es handle sich dabei um eine sehr wichtige weitere Sicherheitsmaßnahme im Sinne der Patient:innen, betonte ÖVP-Gesundheitssprecher Josef Smolle (ÖVP). Wenn es behördliche Informationen über eine Gesundheitsgefährdung gebe, dann müssten die Ärzt:innen und Spitäler unverzüglich die Patient:innen informieren, erläuterte er den Gesetzesentwurf. (red)