Verpflichtung von Wahlärzt:innen wieder am Tisch

Ordination Praxis Hausarzt 3(c) pixabay

SPÖ-Chef Babler möchte Wahlärzt:innen dazu verpflichten, zum Kassentarif zu behandeln. Kritik daran kommt von der Ärztekammer und anderen Oppositionsparteien.

Bei einer Pressekonferenz am Mittwoch brachte SPÖ-Chef Andreas Babler erneut das Thema ein, Wahlärzt:innen dazu zu verpflichten, im Kassensystem zu arbeiten. Konkret forderte er eine Termingarantie bei Fachärzt:innen innerhalb von 14 Tagen und betonte, dass im Notfall auch Wahlärzt:innen Kassenpatient:innen behandeln sollen. Laut Babler ist die Sozialversicherung dazu aufgerufen, „in der finanziellen Abgeltung den Faktor Zeit mitzudenken“, um Kassenärzt:innen mehr Zeit für Therapie und Behandlung ihrer Patient:innen zu geben. Aber auch Wahlärzt:innen sollen laut Babler „ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung leisten“. Denn: „Die Notlage, die wir in der Gesundheitsversorgung erleben, ist ein dringendes Thema. Wir müssen ärztliche Versorgung für Menschen, die Schmerzen haben und Therapien brauchen, absichern“, sagte der SPÖ-Chef, der festhielt, dass es zu wenige Termine für Patient:innen gibt. Deshalb brauche es mehr Ärzt:innen im öffentlichen System.

Und so soll das konkret aussehen: Einerseits soll die Hotline 1450 ausgebaut werden. „Wer binnen zwei Wochen keinen Termin bei der Fachärztin, beim Facharzt bekommt, kontaktiert 1450. Die Hotline vermittelt dann wohnortnahe einen Termin bei einem Arzt oder einer Ärztin der betreffenden Fachrichtung“, erklärte Babler. Wenn die Gesundheitshotline 1450 alle Möglichkeiten öffentlicher Versorgungssysteme ausgeschöpft hat, sollen Wahlärzt:innen in die Pflicht genommen werden können, Kassenpatient:innen zu behandeln – die Verpflichtung sei eine „ultima ratio“. Babler schlug diesbezüglich ein Behandlungssicherheitsgesetz vor, in dem für Notfälle eine Behandlungsquote bei Wahlärzt:innen von 10 Prozent verankert werden soll.

Die Behandlung erfolgt im Fachbereich des Wahlarztes/der Wahlärztin sowie gegen Abrechnung mit einem Krankenversicherungsträger zum Kassentarif. Bevor die gesetzliche Verpflichtung schlagend wird, muss es die Möglichkeit einer vertraglichen (Selbst-)Verpflichtung zur Teilnahme am Notfallversorgungsprogramm geben. Sollten sich Wahlärzt:innen trotz Verpflichtung weigern, soll es Konsequenzen geben: Dann würde man ihnen die Möglichkeit nehmen, Rechnungen zu stellen, für die es einen teilweisen Kostenersatz von der Sozialversicherung gibt. Das würde eine Umstellung von sogenannten Wahlärzt:innen zu reinen Privatärzt:innen bedeuten.

Mit seinen Forderungen machte sich der SPÖ-Chef keine Freund:innen bei der Ärztekammer. Die „Androhung von Strafmaßnahmen“ ist laut Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin der Wiener Ärztekammer, „inakzeptabel und löst keine Probleme“. Der Präsident der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) Johannes Steinhart verwies in einer Aussendung auf den Ursprung der Versorgungsprobleme: „Die langen Wartezeiten für Patient:innen haben ja ihren Ursprung darin, dass die Herausforderungen im Gesundheitssystem jahrelang ignoriert wurden, beziehungsweise mit dem Einschlagen von Kostendämpfungspfaden noch verschärft wurden“. Sowohl bei der ÖÄK als auch bei der Wiener Ärztekammer plädierte man für verbesserte Rahmenbedingungen im Kassensystem, indem Zuwendungsmedizin ausreichend honoriert wird. Ebenso könnte „eine klare und verbindliche Patient:innenlenkung“ das System entlasten.

Kritik an Bablers Plänen kam auch von anderen Oppositionsparteien. Für die NEOS geht der Ansatz Bablers in die falsche Richtung. Babler wolle Ärzt:innen unter Druck setzen, „dabei sind es die Kassen, die ihren Versorgungsauftrag nicht erfüllen“, erklärte Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler. Auch die FPÖ kann mit Bablers Idee nicht viel anfangen und verortet deren Ursprung in der „marxistischen Gesinnung“ des SPÖ-Chefs. Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak forderte in einer Aussendung, Wahlärzt:innen auf Basis der Freiwilligkeit in das Kassensystem einzubinden. Gleichzeitig soll das „Doppelbeschäftigungsverbot“ aufgehoben werden, wodurch ein Arzt oder eine Ärztin nicht gleichzeitig Wahl- und Kassenärzt:in sein könne. (kagr/APA)