Versorgungspfad für PAIS-Patient:innen öffentlich

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Der niedergelassene Bereich soll PAIS-Patient:innen vorrangig betreuen. Das Gesundheitsministerium hat nun die Details zum zuletzt fixierten Versorgungspfad veröffentlicht. 

Der Versorgungspfad für Patient:innen mit postakuten Infektionssyndromen (PAIS) wie MR/CFS oder Post Covid sieht „unter der Voraussetzung des Kompetenzaufbaus im niedergelassenen Bereich“ die „klare Fallführungs- und Zuweisungslogiken der Allgemeinmedizin oder der Ärzt:innen des Vertrauens“ vor, wie es in dem Bericht zum Pfad heißt. Weiterführende Diagnosen und Therapien sollen je nach regionalen Voraussetzungen erfolgen. Dafür in Frage kommen etwa spezialisierte Ambulanzen, „Netzwerke von Gesundheitsdiensteanbieter:innen (GdA) mit definierten Kooperations- und Zuweisungsstrukturen“ sowie Modelle, die Spezialambulanzen mit GdA verbinden. 

Ebenfalls für die Patient:innen vorgesehen sind „wohnortnahe Kontaktmöglichkeiten einschließlich telemedizinischer oder aufsuchender Versorgungsformen“. Zur Vermeidung einer Verschlechterung sollen Kuren und Rehas dienen. Bei schwer betroffenen Patient:innen ist die „Berücksichtigung pflegerischer Aspekte sowie die Einbindung von Palliativmediziner:innen“ geplant. Auch ein „Pacing zur Stärkung des Selbstmanagements und der Gesundheitskompetenz“ Betroffener ist vorgesehen, das den individuellen Symptomen und Ressourcen angepasst von Ergo- und Physiotherapeut:innen angeleitet wird. 

Über die Versorgung der PAIS-Patient:innen, deren Zahl auf 0,2 bis fünf Prozent der Bevölkerung geschätzt wird, war über eineinhalb Jahre in der zuständigen Bundes-Zielsteuerungskommission (BZK) diskutiert worden. Wie Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) mitteilte, fiel der Beschluss dazu bereits Ende Juni. Bei der Präsentation des Pfads betonte sie die „verbindliche Grundlage für alle zuständigen Stakeholder“ und das Bekenntnis von Bund, Ländern und Sozialversicherungen zu einem entsprechenden Aufbau der Versorgung. (sst/APA) 

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