Änderungen bei Corona-Tests

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Der Ministerrat hat Änderungen bei den Corona-Tests beschlossen. Demnach gibt es auch nach dem Aus der kostenlosen Wohnzimmertests künftig Gratis-Test-Möglichkeiten.

Das Gesundheitsministerium hat den Entwurf des COVID-19-Überführungsgesetzes nach der Begutachtung überarbeitet. Wichtigste Änderung: Corona-Tests bleiben für sämtliche symptomatische Patient:innen bei niedergelassenen Ärzt:innen auch künftig kostenlos. Die ursprünglich vorgesehene Beschränkung auf Menschen, bei denen eine Therapie mit COVID-19-Medikamenten abzuklären ist, entfällt. Das überarbeitete Gesetz passierte am Mittwoch den Ministerrat und soll noch im Juni im Parlament beschlossen werden. Bereits am 31. Mai endet die Ausgabe von Wohnzimmertests in Apotheken – also einen Monat früher als ursprünglich geplant. Hintergrund ist das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell ausgerufene Ende der Pandemie.

Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli 2023. „Damit alle Menschen mit Symptomen auch künftig die optimale medizinische Behandlung erhalten, ermöglichen wir bei Symptomen weiterhin kostenfreies Testen“, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). „Ein breitflächiges Testen von Menschen ohne Symptomen ist nach Ansicht der Expert:innen nicht mehr sinnvoll, weil die Tests die Zahl der Ansteckungen nicht wesentlich reduzieren.“ Parallel zum Inkrafttreten des COVID-19-Überführungsgesetzes werden Ende Juni das COVID-19-Maßnahmengesetz sowie die COVID-19-bezogenen Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz auslaufen und alle COVID-19 bezogenen Verordnungen sowie die Meldepflicht von SARS-CoV-2 aufgehoben. Auch die Verkehrsbeschränkungen bei einer SARS-CoV-2-Infektion fallen damit weg. (red)