Arzneimittel-Mängel: Änderung für Großhandel

© Phago

Der Nationalrat verlängert zur besseren Verfügbarkeit von Medikamenten den Infrastruktursicherungsbeitrag des Großhandels. Allerdings gibt es Kürzungen.

Zur besseren Verfügbarkeit von Arzneimitteln wurde im Jahr 2023 ein Infrastruktursicherungsbeitrag von der damaligen ÖVP-Grüne-Regierung beschlossen. Dieser kann von Arzneimittel-Großhändlern für jede in Apotheken abgegebene Handelspackung beantragt werden, sofern der Preis unter der Kostenerstattungsgrenze liegt. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Nationalrat nun diesen Beitrag bis zum 31. August 2028 verlängert. Betroffen sind rund 80 Millionen Medikamentenpackungen pro Jahr. Weiters beschlossen wurde ein Monitoringsystem, das zur Früherkennung von Lieferengpässen und der Steuerung im Bereich von Arzneimitteln herangezogen werden soll. Ab 1. Jänner 2026 sind Arzneimittel-Vollgroßhändler verpflichtet, dem Ministerium, dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und dem Dachverband der Sozialversicherungen täglich Daten zu gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen zur Verfügung zu stellen (z. B. Anzahl der Packungen, bestellte Mengen, durchschnittlicher Monatsbedarf, Angaben zur Lieferfähigkeit). Der Nachteil für den Großhandel: der Infrastruktursicherungsbeitrag wurde mehr als halbiert – von 0,28 € auf 0,13 € pro Handelspackung.

Kritik kommt deshalb von der Opposition: Gerhard Kaniak (FPÖ), selbst Apotheker, bezweifelt, dass die Intention, die Sicherstellung der Versorgung mit sehr günstigen Arzneimitteln, erreicht werde. Denn allein in den vergangenen zwei Jahren hätten sich beispielsweise die Lohnkosten um rund 15 % oder die Ausgaben für Diesel um 30 % erhöht. Der Infrastruktursicherungsbeitrag müsste daher deutlich erhöht oder zumindest an die Inflation angepasst werden, um eine kostendeckende Lagerung und einen kostendeckenden Vertrieb zu gewährleisten, forderte Kaniak. Ralph Schallmeiner (Grüne) hofft ebenfalls, dass mit dem vorgesehenen 13 Cent das Auslangen gefunden werden könne. Für wichtig erachtet er das neue Monitoringsystem, das nun in ein Gesetz gegossen werde.

Der Infrastruktursicherungsbeitrag sei nicht dazu gedacht gewesen, sämtliche Lohn- und Preiserhöhungen für alle Zeiten abzudecken, gab Michael Seemayer (SPÖ) in Richtung der Freiheitlichen zu bedenken. Er erläuterte die zentralen Inhalte der Gesetzesänderung und wies unter anderem darauf hin, dass ab 2026 ein Monitoringsystem etabliert werde, um eine bessere Steuerung der Arzneimittel zu ermöglichen. Fiona Fiedler (NEOS) begrüßte die Etablierung einer besseren Datenbasis im Bereich der Arzneimittel, denn der „nächste Winter komme bestimmt“. Auch Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hob die Einführung des Monitoringsystems hervor.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) begrüßte die Fortführung des Infrastruktursicherungsbeitrags, weil damit das Ziel verfolgt werde, die Verfügbarkeit von Medikamenten sicherzustellen und Lieferengpässe zu vermeiden. Die Höhe des Betrags sei das Ergebnis von intensiven Verhandlungen gewesen, berichtete sie. Im Gegenzug habe der Pharmagroßhandel auch Planungssicherheit für drei Jahre erhalten. Sie denke, dass damit „ein wirklich guter Verhandlungserfolg“ erzielt werden konnte. (rüm)