Ab Montag ist das Amtsgeheimnis Geschichte. Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz könnte es auch mehr Informationen aus dem Gesundheitswesen geben – etwa über Verträge zu Arzneimitteln.
Das neue allgemeine Recht auf Informationsfreiheit tritt am Montag in Kraft und löst das Amtsgeheimnis ab. Es umfasst sowohl eine Auskunftspflicht für Verwaltungsorgane gegenüber allen Bürger:innen als auch die proaktive Veröffentlichung von Verwaltungsdaten, sofern dem kein Geheimhaltungsgrund entgegensteht. Das kann auch den Behörden untereinander Vorteile bringen, aber auch viel Aufwand verursachen, wenn Anfragen zunehmen. Als „Grünes Jahrhundertprojekt“ feiert die ehemalige Justizministerin Alma Zadić, stellvertretende Klubobfrau der Partei, das neue Informationsfreiheitsgesetz. „Österreich war das letzte EU-Land, das dieses Relikt noch in der Verfassung stehen hatte. Ab sofort heißt es: Transparenz statt Geheimniskrämerei – ein echter Kulturwandel für unser Land“, betonte Zadić. Die Informationsfreiheit wurde Anfang 2024 unter der damaligen schwarz-grünen Regierung beschlossen. Die FPÖ sieht einen „Gesetzesmurks“, weil ihr das Gesetz nicht weit genug geht.
Das neue Gesetz könnte auch mehr Transparenz im Gesundheitsbereich bringen. Haben die Grünen doch immer wieder kritisiert, dass parlamentarische Anfragen – etwa über die Sozialversicherung – ihrer Einschätzung nach nicht ausreichend beantwortet sind. Dazu gehören auch Konditionen und Verträge zwischen der Sozialversicherung und der Pharmaindustrie, die bisher als geheim eingestuft worden sind. Was genau kommen wird, ist noch offen, sagt der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner auf RELATUS-Anfrage: „Wir bereiten Anfragen vor – das sind auch Fragen, die sich auf Vertragskonditionen zwischen den Krankenkassen und der Industrie beziehen.“ Vorerst kündigt Schallmeiner aber noch eine parlamentarische Anfrage zu Themen der Sozialversicherung an.
Hintergrund ist letztlich die Frage, ob Österreich im Arzneimittelbereich ein Billig- oder ein Hochpreisland ist. Die Debatte wird seit Jahren geführt. Die Industrie verweist auf Rabatte, die man rückwirkend gewährt. „Durch Rückzahlungen im Rahmen sogenannter ‚Preismodellvereinbarungen‘ fließen jedes Jahr Millionenbeträge von pharmazeutischen Unternehmen zurück an die Sozialversicherung“, sagte zuletzt Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog. Die ÖGK beziffert die Einnahmen aus den „Rückersätzen“ – so die Bezeichnung der ÖGK – für das Vorjahr auf 455,72 Millionen Euro. Bei Gesamtausgaben für Arzneimittel von 4,03 Milliarden Euro sind das immerhin 11,3 Prozent. Im Jahr 2023 waren es übrigens 397,19 Millionen Euro und damit Rabatte in der Höhe von rund 10,6 Prozent. Unklar sind aber die genauen Konditionen, etwa im Hinblick auf Mengenvereinbarungen. Kritisiert wurden in den vergangenen Jahren auch immer wieder Verträge, die zwischen der Industrie und Spitalsträgern abgeschlossen worden sind. Auch sie seien intransparent, kritisierte unter anderem der frühere grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch. (rüm)