E-Rezept könnte Wahlfreiheit bei Apotheken einschränken

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Bei ihrer Fortbildungstagung in Schladming diskutierten deutsche Apotheker über Folgen des E-Rezeptes. Die Sorge: Ärzte, Krankenkassen oder andere interessierte Kreise könnten auf Zuweisungen zu Apotheken bestehen.

Die Patienten sollen auch in Zukunft ihre Apotheke frei wählen können – ohne Zuweisung durch Ärzte, Krankenkassen oder andere. Das forderte Thomas Benkert, Vizepräsident der deutschen Bundesapothekerkammer, bei der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses „pharmacon“ in Schladming. Ein so genanntes „Makelverbot“ für elektronische Verordnungen sei dringend notwendig. „Die freie Apothekenwahl ist für die Patienten ein hohes Gut. So können sie die Apotheke ihres Vertrauens aufsuchen und dort ihre Rezepte einlösen. Daher dürfen Apotheker mit Ärzten keine Absprachen treffen, aufgrund derer ärztliche Verschreibungen zugewiesen werden. Das ist gut so und muss auch so bleiben.“

Mit einem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) soll dieser Grundsatz mit Blick auf die Einführung des elektronischen Rezepts zukunftsfest gemacht werden. Benkert: „Es wäre fatal, wenn elektronische Verordnungen – mangels entsprechender Regelungen – Wege nähmen, die dem Primat wirtschaftlicher Partikularinteressen folgen. Schon heute versuchen interessierte Kreise an der Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken wirtschaftlich zu profitieren – ohne die Interessen der Patienten zu berücksichtigen.“ Unzulässige Geschäftsmodelle würden mit dem elektronischen Rezept noch schwieriger aufzudecken sein, da dessen Weg auf der Datenautobahn kaum verfolgbar ist. „Wir fordern daher auch, dass der Adressatenkreis, an den sich das Zuweisungsverbot richtet, erweitert wird und sich nicht nur auf Ärzte und Apotheker bezieht“, sagt Benkert. Das „Makeln“ von Verschreibungen durch Dritte müsse verboten werden.

Die deutschen Apotheker haben bei der internationalen Tagung in Österreich immer wieder auch Themen aufgegriffen, die in der Folge auch in anderen Ländern relevant wurden. Im Vorjahr wurde etwa gefordert, pharmazeutische Dienstleistungen auszubauen, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern. In der Folge setzten auch Österreichs Apotheker das Thema auf die Agenda. Die deutsche Debatte um das E-Rezept wird in Österreich auch deshalb kritisch beobachtet, weil die neue türkis-grüne Regierung angekündigt hat, die elektronischen Services im Zusammenhand mit der E-Card auszubauen. Dazu gehört auch ein E-Rezept. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich allerdings der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten noch verboten. (rüm)