EuGH-Urteil reguliert Arzneimittel-Gratisproben an Apotheken

Pharmakonzerne dürfen nur noch in bestimmten Fällen kostenlose Arzneimittel-Proben an Apotheken verteilen. Der EuGH entschied damit in einem Streit zwischen Novartis und Ratiopharm.

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied, ist es Herstellern nicht erlaubt, Gratispackungen verschreibungspflichtiger Arzneien an Apotheken abzugeben. Gratismuster nicht verschreibungspflichtiger Arzneien dagegen dürfen die Firmen zur Verfügung zu stellen. Das Urteil geht auf einen Rechtsstreit zwischen dem Schweizer Pharmakonzern Novartis und dem deutschen Generika-Hersteller Ratiopharm zurück. Novartis hatte in Deutschland geklagt, um Ratiopharm die Abgabe von Gratismustern des Arzneimittels Diclo-ratiopharm-Schmerzgel zu untersagen. Novartis stellt das Schmerzgel Voltaren mit dem Wirkstoff Diclofenac her, das ebenfalls in dem Ratiopharm-Produkt enthalten ist. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte den EuGH zu dem Fall um Auslegung des EU-Rechts gebeten.

Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel in Anbetracht der damit verbundenen Gefahren oder Unsicherheiten bei der Wirkung nur unter ärztlicher Überwachung verwendet werden dürfen. Dagegen dürften im Rahmen des nationalen Rechts Gratismuster von nicht verschreibungspflichtigen Arzneien an Apotheker ausgegeben werden, damit diese Erfahrungen bei der Anwendung sammeln können. (APA)