© Daniel Jędzura - stock.adobe.com Die EuGH-Generalanwältin empfiehlt in ihrem Schlussantrag zur umstrittenen Abwasserrichtlinie eine Entlastung von Pharmaherstellern. Vor allem niedrigpreisige Arzneimittel standen unter Druck.
„Wir setzen uns seit der Einführung der Kommunalen Abwasserrichtlinie dafür ein, dass die Kosten für die Finanzierung der vierten Klärstufe bei der Abwasserreinigung fair verteilt werden“, sagt der Generalsekretär der PHARMIG Alexander Herzog. Es könne nicht sein, dass lediglich zwei Branchen, die Arzneimittel- und Kosmetikhersteller, dafür aufzukommen haben, dass Schadstoffe aus dem Abwasser gefiltert werden, die aus vielen Quellen stammen. Die PHARMIG hatte zudem darauf hingewiesen, dass die Kostenbelastung letztlich dazu führen könnte, dass die Versorgung vor allem mit niedrigpreisigen Medikamenten Schaden nimmt. Es wäre daher folgerichtig, wenn die einseitige Verantwortung gekippt wird.
Dazu könnte es bald kommen. Denn nach einer entsprechenden Klage Polens beim EuGH empfahl nun die damit befasste Generalanwältin in ihrem Schlussantrag, die Bestimmungen für nichtig zu erklären, mit denen die Arzneimittel- und Kosmetikhersteller zur Finanzierung von mindestens 80 Prozent der Kosten der vierten Reinigungsstufe verpflichtet werden. Folgen die Richter:innen des EuGH der Empfehlung, müsste der EU-Gesetzgeber entscheiden, wie die Finanzierung der vierten Klärstufe künftig geregelt wird. Tendenziell folgen die Richter:innen dem Schlussantrag der Generalanwaltschaft. (sst/APA)