Mit dem neuen Datenzugangsgesetz setzt Österreich eine EU-Verordnung um und ebnet Forschung und Wirtschaft den Weg zu geschützten Daten. Davon sollen vor allem Gesundheitsforschung und Innovation profitieren.
Die Bundesregierung hat im Ministerrat das Datenzugangsgesetz (DZG) beschlossen, das eine EU-Verordnung zur Daten-Governance umsetzt. Ziel ist es, Forschungseinrichtungen und Unternehmen geregelten Zugang zu geschützten Daten zu ermöglichen und damit europäische Datenräume aufzubauen. Einrichtungen wie Statistik Austria sollen diese Daten künftig unter klaren Bedingungen in sicheren Verarbeitungsumgebungen bereitstellen, während das Portal data.gv.at zur zentralen Schnittstelle für geschützte öffentliche Daten ausgebaut wird.
Laut Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) soll das Gesetz Österreich zu einem führenden Datenhub Europas machen. Das DZG erlaubt künftig den kontrollierten Zugang zu sensiblen Daten – etwa mit Personenbezug oder Geschäftsgeheimnissen –, was neue Impulse für Forschung in Bereichen wie Gesundheit oder nachhaltige Mobilität schaffen soll.
Erstmals gesetzlich geregelt werden auch sogenannte Datenvermittlungsdienste. Außerdem wird mit dem Prinzip des „Datenaltruismus“ eine freiwillige, unentgeltliche Datennutzung zu gemeinnützigen Zwecken wie wissenschaftlichen Studien oder Klimaschutz ermöglicht. Die Aufsicht über das Gesetz liegt beim Bundeskanzleramt. (kagr/APA)