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Für das 2018 eingeführten Gesundheitsberuferegister gibt es eine gesetzlich vorgesehene Verlängerung der Registrierung, denn diese läuft nach fünf Jahren ab. Wer sich damals eingetragen hat, muss sich nun bei der Arbeiterkammer (AK) neu registrieren und so seine Eintragung verlängern. Laut Kammer stehen dazu rund 100 Beratungszentren in allen Bundesländern zur Verfügung. Die Verlängerung der Berufsberechtigung kann außerdem auch elektronisch sowohl mit als auch ohne Handysignatur unter gbr.gv.at beantragt werden. Damit die Frist nicht verpasst wird, sollen Betroffene rechtzeitig von der Arbeiterkammer daran erinnert werden.
Ziel des Registers war und ist es laut AK, die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich sichtbar zu machen und damit mehr Qualität für Patient:innen zu gewährleisten. Auf der einen Seite erhalten Patient:innen beziehungsweise Klient:innen durch das Register Informationen über Ausbildung und Schwerpunkte der Berufsangehörigen. Auf der anderen Seite könnten Arbeitgeber:innen sich auf die eingetragenen Qualifikationen verlassen. Für die Politik sei das Register eine unverzichtbare Planungs- und Entscheidungsgrundlage, ist die AK überzeugt. (red/APA)
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