© Tanzer 2026 könnte ein Schicksalsjahr für das Gesundheitswesen werden. Viele hoffen angesichts von knappen Kassen auf grundlegende Reformen. Die Chancen dafür sind aber gering.
Österreich ist ein Bundesstaat. So steht es in Artikel 2 der Bundesverfassung. „Der Bundesstaat wird gebildet aus den selbständigen Ländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien.“ Heißt: nicht der Bund, sondern die Länder bilden die Basis des Landes. Angesichts der komplexen dualen Finanzierung des Gesundheitswesens durch Länder (Spitäler) und Krankenkassen (niedergelassener Bereich) wird seit Jahrzehnten darüber diskutiert, die Bereiche zu zentralisieren und zusammenzufassen. Einige Länder und die Gemeinden sind dafür. Dennoch wird das nicht gelingen. Weder 2026 noch sonst irgendwann. Die leeren Kassen würden das beschleunigen, hoffen viele.
Die Verfassung wird es verhindern. „Änderungen im Bestand der Länder oder eine Einschränkung der vorgesehenen Mitwirkung der Länder bedürfen auch verfassungsgesetzlicher Regelungen der Länder“, heißt es nämlich weiter im Artikel 2 der Verfassung. Und im berühmten Artikel 15 steht: „Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.“ Heißt übersetzt: für Änderungen braucht es nicht nur ein Verfassungsgesetz – für das die aktuelle Regierung keine Mehrheit hat und deshalb Grüne oder FPÖ benötigt – es braucht auch die Zustimmung aller Bundesländer. Und dort braucht es ebenso eine Mehrheit zur Änderung der Landesverfassungen. Die haben die regierenden Koalitionen in den Ländern allerdings nicht überall.
Zudem gibt es Widerstand in einzelnen Ländern: Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) lehnt im Gegensatz zu manchen Landeshauptleuten eine etwaige Verschiebung der Spitalsagenden von den Ländern zum Bund hin und damit eine Zentralisierung in Wien vehement ab. Auch aus Tirol, Vorarlberg und Wien kommt eine Ablehnung. Die FPÖ kann dem von Salzburgs Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP) im Oktober ventilierten Vorschlag, Gesundheitskompetenzen inklusive der Spitäler an den Bund zu übertragen, zwar etwas abgewinnen. Allerdings regiert die FPÖ unter anderem in Vorarlberg mit, müsste also wohl gegen die Bundeslinie stimmen. Ein möglicher Ausweg: der Artikel 15a. „Bund und Länder können untereinander Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereiches schließen.“ Allerdings wurde erst eine solche Vereinbarung geschlossen, die man angesichts der Komplexität nicht wieder aufschnüren will. Und auch sie braucht die Zustimmung aller Bundesländer.
Als positives Beispiel für Gesundheitsreformen wird oft Dänemark angeführt. Dabei wird vergessen, dass es dort 2007 eine grundlegende Kommunalreform gab. Die damals 268 Kommunen wurden zu 98 Großkommunen zusammengefasst. Gleichzeitig wurden die Amtskommunen (Bezirke) abgeschafft. Neu eingerichtet wurden fünf Regionen. Im Vergleich zu den früheren Amtsbezirken sind die Aufgaben der Regionen eingeschränkt. Sind wir ehrlich: Gemeinden zusammen zu fassen, Bezirke aufzulösen und Bundesländer zu entmachten mag durchaus sinnvoll erscheinen. Realistisch ist es in Österreich nicht. Wir werden also auch 2026 und in den Folgejahren weiterwurschteln wie bisher. (rüm)