Großhandelsfusion genehmigt – nichts Neues bei Vorwurf des Marktmissbrauchs

(c) Phago

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ermittelt nach wie vor gegen den heimischen Pharmagroßhändler Herba Chemosan wegen des Verdachts auf Marktmissbrauch. Am Mittwoch gab es indes grünes Licht für die Fusion der Herba-Mutter.

„Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Marktmachtmissbrauch ist noch nicht abgeschlossen. Um die Beschwerde fundiert prüfen zu können, wurden weitere Fragen an den Whistleblower gestellt“, teilte BWB-Sprecherin Sarah Fürlinger der APA am Mittwoch auf Anfrage mit. Das Whistleblower-System könne völlig anonym verwendet werden, daher kenne die BWB den oder die Hinweisgeber nicht. Wie berichtet ist die anonyme Anzeige bereits im Februar eingegangen. Bekannt ist, dass Herba Chemosan von seinen eigenen Kunden – mehreren Apotheken und Medikamentenhändlern – angezeigt wurde. Sie werfen dem Pharmagroßhändler künstliche Marktverknappung, Preisabsprachen und Knebelverträge mit Apotheken vor. Das Unternehmen hat das wiederholt zurück gewiesen, gleichzeitig aber auch betont, dass man die Vorwürfe nicht kenne. Behördensprecherin Fürlinger nannte auch am Mittwoch keine inhaltlichen Details – „aus Ermittlungsgründen“.

Mit der Herba-Chemosan-Mutter McKesson haben sich die heimischen Wettbewerbshüter zwischenzeitlich in einem anderen Fall beschäftigt: am Mittwoch haben sie den Zusammenschluss der McKesson Europe AG respektive deren deutscher Tochter Gehe mit der Alliance Healthcare Deutschland AG durchgewunken, eine eigentlich Deutschland betreffende Fusion zweier Medikamentengroßhändler, die bereits von der EU-Kommission und vom deutschen Bundeskartellamt genehmigt worden war. Die österreichische BWB musste den Zusammenschluss deshalb auch prüfen, weil es hierzulande um Umsätze von mehr als 50 Millionen Euro ging. Dass sich die BWB bis zum Schluss Zeit gelassen hat – die Frist endete am Dienstag –, habe nichts mit dem laufenden Ermittlungsverfahren zu tun, sagte Fürlinger auf Nachfrage. „Das sind zwei getrennte Verfahren, der Zusammenschluss ist fristgemäß freigegeben worden.“ Das Zusammenschlussverfahren habe einen „ganz normalen Verlauf“ genommen. (APA)

  • 12345