© New Africa – stock.adobe.com Die klinisch-psychologische Krankenbehandlung wird ab dem Frühjahr 2026 als vollfinanzierte Kassenleistung erhältlich sein. Es gibt allerdings Beschränkungen.
Die Gesundheitskasse (ÖGK) hat gemeinsam mit SVS und BVAEB einen österreichweiten Vertrag mit dem Berufsverband Österreichischer Psycholog:innen (BÖP) abgeschlossen. Pro Jahr werden 120.700 Behandlungseinheiten zur Verfügung stehen. Ob damit der Bedarf gedeckt werden kann, ist derzeit nicht abzuschätzen. Gesichert ist die Finanzierung vorerst bis ins Jahr 2029, hieß es aus der ÖGK. Bisher gab es für klinisch-psychologische Behandlungen nur Kostenzuschüsse, und das auch erst seit dem Jahr 2024. Die neue Maßnahme soll zu einer Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen führen, erklärte die ÖGK in einer Presseaussendung.
Mit den ab dem kommenden Jahr bereitgestellten Behandlungseinheiten entfällt die Vorfinanzierung durch die Versicherten. Auch die Wartezeiten sollen sinken. Der Zugang wird ab Anfang 2026 über eine zentrale Servicestelle des Berufsverbandes BÖP erfolgen. Dort können sich Versicherte künftig anmelden, im Anschluss werden sie an Klinische Psycholog:innen in Wohnortnähe vermittelt. Die Leistungen wollen „entsprechend der Bevölkerungsverteilung“ österreichweit bereitgestellt werden. In Summe stehen laut ÖGK für die Jahre 2026 bis 2029 Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro zur Verfügung. Wahrscheinlich dürfte wohl sein, dass nicht all jene, die einen Therapieplatz suchen, sofort einen bekommen werden – es werde wohl zu Wartelisten kommen, hieß es seitens des BÖP. Weiter möglich ist es, sich selbst direkt an niedergelassene klinische Psycholog:innen (wie bisher ohne Kassenvertrag) direkt zu wenden und dann einen Teil als Kostenzuschuss von der Krankenversicherung zurückzubekommen.
Erfreut zeigte sich ÖGK-Obmann Andreas Huss, der von einem „besonders wichtigen Beschluss“ für die einheitliche Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung sprach. Man werde alles daransetzen, um mit dem Bund eine dauerhafte Finanzierung sicherzustellen, so der Arbeitnehmerobmann. Der BÖP sprach in einer Aussendung von einem „wegweisenden Schritt“. „Ein Meilenstein für die Psychologie in Österreich und ein wichtiger, längst überfälliger Schritt für eine bessere psychosoziale Versorgung der Menschen in Österreich“, erklärte BÖP-Präsidentin Beate Wimmer-Puchinger. Kostenfreie Kassenplätze würden eine niederschwellige und qualitätsgesicherte psychosoziale Versorgung für ganz Österreich ermöglichen. Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) betonte: „Jede und jeder Betroffene soll spüren können, dass die eigene seelische Gesundheit ernst genommen wird und Unterstützung nicht nur versprochen, sondern tatsächlich verfügbar ist.“
Nicht zu verwechseln ist die Neuerung mit dem Bereich der Psychotherapeut:innen, für die es schon bisher Kassenleistungen gab und die ein anderes Berufsbild darstellen. Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) betonte anlässlich des Internationalen Tages der Gesundheitsversorgung am Samstag sowie aktueller Entwicklungen im psychosozialen Versorgungssystem die zentrale Rolle der Psychotherapie im österreichischen Versorgungssystem. Psychische Gesundheit sei ein unverzichtbarer Bestandteil ganzheitlicher Gesundheitsversorgung und müsse entsprechend gestärkt werden. Die Sozialversicherungsträger investierten 2022 rund 135 Millionen Euro in die psychotherapeutische Versorgung. Insgesamt wurden 2022 mehr als 370.000 Menschen mit psychotherapeutischen Leistungen erreicht, darunter mehr als 96.000 Personen, die vollfinanzierte Psychotherapie in Anspruch nahmen. Vollfinanzierte Psychotherapieplätze können über anerkannte psychotherapeutische Einrichtungen und über die jeweilige Zuteilung der Versorgungsvereine in den Bundesländern in Anspruch genommen werden. In den vergangenen drei Jahren wurden die Stundenkontingente für Psychotherapie konstant ausgebaut. Im Jahr 2024 waren es 1.065.000 Stunden, betont Barbara Haid, Präsidentin des ÖBVP. (red/APA)